Ich glaube nicht, dass jetzt der richtige Zeitpunkt dafür ist. An der Schwelle zu einem Atomkrieg (Russland droht immer wieder mit dem Einsatz von Atomwaffen im Krieg gegen die Ukraine), könnte die Region stark von atomarer Kontamination oder gar Zerstörung betroffen sein und dann war es das mit Deiner Investition.

...zur Antwort
WG lässt mich nicht aus Vertrag raus, was tun?

Hallo allerseits, ich hab mal eine Frage: ich bin vor 1,5 Jahren in eine WG gezogen, und nach einer Zeit gab es sehr heftig Zoff, dann habe ich noch mehrere Monate dort gewohnt und wurde geduldet. Wir sind alle Hauptmieter, und der Vermieter ist ziemlich ignorant und redet immer nur mit einem einzigen Ansprechpartner aus der WG und macht ziemlich wenig. Nun kam es so, dass mit ein Ultimatum von der WG gesetzt wurde und mir gedroht wurde, ich "würde nicht mehr glücklich werden" wenn ich weiter dort bliebe. Ich wollte zwar in Ruhe eine neue Bleibe suchen, aber dazu blieb keine Zeit, ich suchte mir schnell aus Angst irgendetwas. Beim Auszug hinterließ ich das Zimmer besenrein. Ich versuchte mal aus Sicherheitsgründen beim Vermieter zu kündigen, doch er lehnte dies ab und sagte ich müsse das mit dem Ansprechpartner klären. Danach gab es noch Psychoterror, von wegen ich hätte Sachen geklaut, also blockierte ich alle WG Mitglieder telefonisch und wechselte meine Nummer. Ich warf ihnen meine Schlüssel in den Briefkasten. Um meine Kaution zurück zu kriegen schrieb ich eine Mahnung, jedoch ohne Folgen. Ich zahlte einen Monat Miete drauf, weil ich einen Monat früher als ausgemacht auszog. Ich löschte dummerweise die WhatsApp - Chats (nun frage ich mich, ob ich diese von Facebook/Meta aus rechtlichen Gründen anfordern sollte...).. und jetzt 3 Monate nach meinem Auszug erfahre ich vom Vermieter, dass ich immer noch offizieller Teil der WG bin. Der Vermieter sagte mir wir bräuchten einen Interessenausgleich, in dem steht ob die anderen WG Mitglieder ohne mich die Miete teilen oder ob ein neuer WG Mitbewohner einzieht und meine Miete übernimmt. Als ich fragte ob man den Interessenausgleich auch per Mail oder so regeln könne, wurde gesagt NEIN und die Vermieter hätten viele WGs zu managen und blaaa die seien keine Kindergärtner für uns, wir seien Erwachsene usw... Was soll ich tun? Ich rief neulich den Ansprechpartner aus der WG an und er meinte nur ich würde die Kaution nicht bekommen, nannte keinen Grund, und dass er schon alles erledigt hätte. Als ich dann neulich mich traute unf persönlich vorbei kam wegen des Interessensausgleich, wurde behauptet der Ansprechpartner sei momentan im Urlaub. Der Vermieter jedoch meinte mehrmals ausdrücklich dass ich noch im Vertrag stünde. Dieses Thema bringt mich zur Weißglut und macht mich wahnsinnig, was soll ich nur tun?

...zur Frage

Du machst am besten gar nichts mehr. Du hast schon zu viel falsch gemacht.

Geh zu einem Rechtsanwalt. Der soll eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung der anderen WG-Mitglieder einreichen. Diese wirst Du aufgrund der geschilderten Situation höchst wahrscheinlich gewinnen. Das dauert zwar alles, erscheint mir aber als der einzige Weg, um ggf. sogar die anderen WG-Mieter und den Vermieter dazu zu bringen, eine Vertragsänderung gemeinsam mit Dir zu machen.

...zur Antwort

Ich nehme mal an, in Eurem Bekanntenkreis habt Ihr kein Paar, mit dem Ihr Euch auf diesem Gebiete zusammen tun wollt.

Angenommen, Ihr sucht auf einer Online-Plattform und findet ein Paar oder mehrere, die sich interessieren. Nach welchen Kriterien würdet Ihr auswählen? Oder würdet Ihr zuvor mal ein Treffen zum Kennenlernen vereinbaren? Wäre sinnvoll, oder?

Wäre es da nicht am Einfachsten, in einen Swinger-Club zu gehen und dort mal abzuchecken, ob Euch das dort gefallen würde? An einem Pärchentag? Hier könntet Ihr Euch direkt abchecken, ob so ein Vierer Euch dann wirklich noch reizen würde. Vielleicht trefft Ihr dort ein Paar, mit dem man sich im Club nur anfreundet, um dann evtl. zu Hause oder in einem Hotelzimmer weiter zu machen, wenn Euch die "Öffentlichkeit" des Clubs nicht zusagt.

...zur Antwort
Muss jede selbst Wissen

Es gab Zeiten, in denen das viele Frauen gemacht haben und sich nichts dabei gedacht haben. Die Zeiten sind irgendwie wieder prüder geworden und Frauen offenbar in dieser Beziehung vorsichtiger. Sie trauen sich oftmals nicht, obwohl sie es gerne täten. Ich finde das ok, da das jede Frau für sich selbst entscheiden muss.

Da es in den letzten Paar Jahren durch die Medien ging, dass immer mehr Freibäder nichts mehr dagegen haben und auch nicht irgendwie einschreiten werden und vielleicht allenfalls noch irgendwo einen Hinweis haben, dass das nicht gerne gesehen wird, sind Frauen auf jeden Fall freier geworden in ihrer Entscheidung und wenn eine Frau sich entscheidet, das Oberteil abzulegen, ist das für mich ok.

An einem Badesee, der nicht irgendwie geregelt ist, sowieso und daheim im Garten auch, wenn sie das nicht direkt an einem Platz machen, der von Nachbarn oder Passanten als aufdringlich empfunden wird.

...zur Antwort

Ihr dürft streichen. Natürlich!

Sollte es dennoch Nachbarn geben, die sich belästigt fühlen, nur weil Ihr arbeitet und gelegentlich in Malerklamotten im Treppenhaus erscheint, dann fragt sie doch einfach, ob sie selbst noch nie umgezogen sind.

...zur Antwort

Auch als Mann finde ich Brüste in schöner Unterwäsche, einem Kleid,... super schön. Dabei kommt es gar nicht so sehr auf die Größe an.

Wenn man nackte Brüste zu sehen bekommt, z. B. an einem Badestrand, finde ich diese auch immer super schön.

An einem reinen FKK-Strand oder im FKK-/Sauna-Bereich einer Therme o. ä. sieht man aber gelegentlich auch nicht so schöne. Ok, man muss ja nicht hinsehen.

Aber wie geht es Dir, wenn Du in den Spiegel schaust? Findest Du wirklich, dass Deine Brüste unattraktiv sind?

...zur Antwort

Wenn ich Mieter einer Wohnung bin und ein Zimmer frei ist, für das ich auch keine Verwendung habe, kann ich das untervermieten. Dazu muss ich aber die Erlaubnis des Vermieters einholen, der diese normalerweise nicht versagen kann.

In Deinem Fall ist es aber so, dass Du nicht einen Teil Deines Zimmers unter vermietest, sondern für eine gewisse Zeit das ganze Zimmer, was in einer WG zusätzlich bedeutet, dass Dein Untermieter auch noch die Möglichkeit erhält, alle sonstigen gemeinschaftlichen Räume und Einrichtungen zu nutzen.

Ich denke, es liegt auf der Hand, dass man das nicht ohne Erlaubnis der übrigen WG-Bewohner, insbesondere des Hauptmieters macht, der an Dich untervermietet hat.

Dass man das nicht macht, ist das eine, dass es gesetzlich verboten ist, noch das andere:

§540 BGB in Verbindung mit §543 BGB, wo die unerlaubte Überlassung an Dritte ausdrücklich als Grund für eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung genannt wird.

Eine fristlose Kündigung gilt dann direkt auch für Deinen Untermieter.

...zur Antwort
Eklig

Die Aktion war nicht in Ordnung von ihm, aber eines verstehe ich nicht:

2 Minuten sind bei einer solchen Aktion, die man selbst nicht will, eine sehr lange Zeit.

In dieser Zeit hättest Du mindestens einen Würgeanfall bekommen und womöglich das Gefühl, dass Du erstickst.

Dabei wäre es vermutlich leicht gewesen, einfach mal herzhaft zu zu beißen, um Dich zu wehren und ihm zu zeigen, dass Du mit dieser Aktion nicht einverstanden bist.

Vermutlich warst Du so irritiert und überrumpelt, dass Du Dich in dem Moment machtlos gefühlt hast. War es so?

Erkläre ihm, dass das nicht in Ordnung war und dass er das nie mehr wieder tun soll, wenn Eure Beziehung noch eine Zukunft haben soll. Natürlich muss er die Bilder löschen. Macht er öfters Bilder bei Euren sexuellen Aktivitäten?

...zur Antwort

Ich würde sagen, es ist relativ billig, wenn man bedenkt, dass andernorts Baugrundstücke mehr als den 10-fachen Quadratmeterpreis kosten. Außerdem kommen noch Kosten, wie Maklerprovision, Grunderwerbssteuer und Gerichtskosten dazu. Auch der Notar will bezahlt werden. Und was, wenn es noch nicht erschlossen ist?

Teile Deinem Lehrer oder der Lehrerin mit, dass Du aufgrund dieser wenigen Angaben niemals berechnen kannst, wie teuer oder wie billig das Grundstück wirklich ist.

...zur Antwort

Wenn Ihr regelmäßig seit 10 Jahren monatlich einen Betrag überweist, der deutlich höher ist, als eine reine Beteiligung an Nebenkosten, dann habt Ihr einen Mietvertrag, nämlich einen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag, der auf jeden Fall rechtsgültig ist.

Für Deine Schwiegermutter bedeutet das, dass es rein steuerlich keinen Unterschied macht, ob es ein Dokument mit der Bezeichnung Mietvertrag gibt oder nicht. Wenn sie Miete kassiert, muss sie die Anlage V zur Steuererklärung ausfüllen und mit abgeben. Dass sie das nun 10 Jahre lang nicht gemacht hat, könnte man auch als bewusste Steuerhinterziehung werten.

Was steht denn auf den regelmäßigen Überweisungen? "Miete" oder Abschlag (wofür?)?

Wenn Ihr einen Abschlag in enormer Höhe bezahlt, um Euch an Finanzierungskosten für ein Haus zu beteiligen, das ihr mal bekommen sollt, werdet Ihr aber keine Chance auf einen Kinderzuschlag haben, denn faktisch würde Euer Einkommen dann zum Leben reichen. In diesem Fall wohnt Ihr mietfrei bei der Schwiegermutter und habt immerhin 800 € übrig, um sie bei der Abzahlung des Hauses zu unterstützen. So läuft das wohl nicht.

...zur Antwort

Du wohnst in einer eigenen Wohnung, in der Du angemeldet bist. Irgendwann ziehst Du bei Deinem Lebenspartner ein und willst dort dauerhaft wohnen. Rein aus Vorsicht willst Du aber Deine Wohnung nicht kündigen.

Proforma wohnst Du also in Deiner Wohnung, hältst Dich aber immer bei Deinem Lebenspartner auf. Wo kein Kläger, da kein Richter und insofern wäre hier ein faktischer Unterschied zwischen Melde- und Wohnanschrift.

Rein rechtlich müsstest Du Dich aber ummelden, wenn Dein Lebensmittelpunkt nun ein anderer ist, auch wenn Du die Wohnung noch behältst. Rein rechtlich also müssen Melde- und Wohnanschrift überein stimmen.

...zur Antwort
Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

...zur Frage
Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ...

ein amerikanischer Präsident, sollte wie jeder Staatenlenker, eine integre Persönlichkeit sein. Leider sehen wir aber, dass in vielen Staaten der Welt von Integrität keine Rede sein kann.

Aber das ist Wunschdenken. Die US-Verfassung lässt es zu, dass Trump weiter kandidieren kann, weil offenbar in der Zeit der Entstehung niemand daran gedacht hatte, dass es jemals zu einer solchen Situation kommen kann und hat das auch fast 250 Jahre so angedauert.

Immerhin sieht man aber, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat möglich ist, auch Leute vor Gericht zu stellen, die sich ansonsten als komplett über dem Gesetz erhaben ansehen.

Das Urteil wird Auswirkungen auf seine Kandidatur und seinen Wahlkampf haben, aber wir wissen noch nicht in welche Richtung diese gehen werden.

...zur Antwort

Das hätte keine Auswirkung auf die Grunderwerbssteuer, denn diese umfasst alle im Vertrag genannten Positionen, also z. B. auch, dass Ihr das Darlehen weiter zahlt.

Lässt man das aber weg, kommt jemand vom Finanzamt auf die Idee und prüft die ganze Übertragung nach und dann ist man womöglich wieder dabei.

Besser als ein Verkauf wäre doch eine Schenkung, denn dabei fällt keine Grunderwerbssteuer an. Der Schw.-Vater könnte seiner Tochter das Haus im Rahmen einer Schenkung übertragen. Ihr zahlt künftig an die Bank die Kreditraten und Tilgung und schenkt dem Schw.-Vater 65000 €. Das könnte man wiederum auch in Raten machen.

Redet mal mit einem Notar darüber und mit der finanzierenden Bank.

...zur Antwort

Du hast Dich völlig richtig verhalten. Auch Deine Reaktion (peinlich und doch gefallen) ist völlig normal. Da kommen zwei Faktoren zusammen. Einerseits, dass Du nicht einfach berührt werden willst und andererseits Dein Stolz darauf, dass Du so auf die Jungs wirkst. Das passiert unterbewusst. Du bist nicht abartig.

Wichtig ist aber, dass Du Grenzen setzt und nicht etwas mit Dir machen lässt, was womöglich andere anstachelt, mehr zu wollen. Gruppendynamik kann sehr gefährlich werden.

...zur Antwort

Das habe ich Dir auf ähnliche Frage schon mal geantwortet:

Scheint mir, Du bist eifersüchtig, wenn ich mir Deine Frage von vor 2 Monaten anschaue. Dein Kumpel darf was, was Du nicht darfst.

Ansonsten, wenn Du ein Problem damit hast, mit wem Dein Kumpel rummacht, musst Du mit ihm reden und das klären. Vielleicht ist er dann nicht mehr Dein Kumpel.

Was Deine Tante macht, geht Dich nichts an.

Da hast Du aber noch nichts von Video geschrieben. Das einzige, was Du jetzt sinnvoll machen kannst, informiere Deine Tante darüber, dass Dein Kumpel mit diesem Video hausieren geht und es überall herum zeigt. Du siehst dann schon an der Reaktion, wie ihr das gefällt.

...zur Antwort

Legal ist es eigentlich immer, Nudes zu verschicken. Das größere rechtliche Problem ist der Besitz von Nudes, wenn diese Minderjährige zeigen. Wer verschickt, besitzt auch und wer bekommt, ebenso.

Also gilt als Faustregel: Wer Nudes von sich verschickt, sollte wenigstens 18 sein und wer welche bekommt, sollte darauf achten, dass die abgebildete Person erkennbar erwachsen, also mindestens 18 ist.

Außerdem: Das Persönlichkeitsrecht am Bild darf nicht verletzt werden, also wenn z. B. eine andere Person (mit-)abgebildet ist, die nicht das Einverständnis schriftlich erklärt hat.

Aber noch wichtiger: Nudes von sich zu verschicken ist eine sehr große Dummheit. Zumindest dann, wenn das Gesicht einwandfrei erkennbar ist. Einmal irgendwo im Netz kann man solche Bilder nie wieder löschen und man hat es nicht in der Hand, was irgendwann damit mal gemacht wird und wenn es in ein paar Jahren ist.

...zur Antwort
Kalk Farbe und Rauch?

hallo meine Frage ist ganz kurz. Vermieteri will uns (mein Mann und mich) kündigen wegen Rauchen. Sie sagte die Wohnung hat eine Spezial Farbe names Kalkin und das sie sehr teuer ist. 90€ für ein Eimer. Im Internet steht das man uns wegen dem Rauch nicht kündigen kann solange es niemand belästigt. Es ist auch nicht so als wären wir Kettenraucher. Es brennen höchsten 7 Zigaretten am Tag. Wir sollen Fenster und Türen schließen wenn wir sogar draußen rauchen. Ich weiß nicht ob es übertrieben ist oder ihr recht ist da ich noch nie was von dieser Kalk Farbe gehört habe. Was ist wenn im Vertrag steht das wir hier nicht rauchen dürfen? Ich bin ratlos und habe auch etwas Angst das sie uns einfach raus wirft. Sie sagte uns sie kommt öfters in den Hausflur um zu riechen ob wir rauchen. Aber die machbaren oben tun es auch ich weiß zwar nicht ob sie in der Wohnung machen aber ich weiß das sie rauchen. Sie haben wenigstens eine Überdachung wenn es wie die letzten Tage hier stürmt. Wir haben uns extra luft erfrischen geholt und bald holen wir uns so Silikon Abdichtungsmaterial für die Türen das es halt niemanden stört aber nicht mal das will sie. Sie will das wir entweder aufhören oder ausziehen.

Also kann mir jemand sagen ob sie uns wegen den speziellen Farben kündigen kann? So wie sie redet klingt es nach einer fristlosen Kündigung. Wenn jemand sich damit auskennt bitte schreib! Nur Leute die rauchen und es verstehen. Leute die nicht rauchen kommen meisten mit "Dann hört auf" und das suche ich hier nicht. Ich will nur ein Antwort und nicht meine Eltern.

...zur Frage

Kalkin ist ein Putz. Ob es ein besonderer Putz ist weiß ich nicht, aber was Deine Vermieterin wohl meint, ist eine Isolierfarbe, die als Nikotinsperre aufgebracht werden muss, wenn Ihr irgendwann auszieht.

Grundsätzlich ist es so, dass man Mietern das Rauchen in der Wohnung nicht verbieten kann. Eine Kündigung deswegen ist also nicht möglich. Sie hat Euch aber auf die besonders hohen Renovierungskosten aufmerksam gemacht, die auf Euch zu kommen können, wenn Ihr irgendwann die Wohnung zurück gebt. 1 12,5 kg Eimer Isolierfarbe einer bekannten Marke kostet ca. 200 €, also 5x so viel, wie eine normale weiße Wandfarbe.

Wir hatten das schon zweimal. Die einen Mieter haben natürlich immer nur auf der Terrasse geraucht, aber das ganze Haus stank nach kaltem Rauch. Alle Wände und Decken waren gelb, Türrahmen und Fensterrahmen ebenfalls. Rollladengurte auch und Bodenbeläge mussten sowieso ausgetauscht werden. Bis auf einen im Wohnzimmer: Parkett, das man abschleifen konnte.

Die Reinigungs- und Renovierungsarbeiten kosteten rund 8000 €, die wir gerichtlich bei den Ex-Mietern einklagten.

Der andere war ein Mieter, der auch nur auf dem Balkon oder bei offenem Fenster geraucht hat. Dennoch war innen alles vergilbt. Wie er das geschafft hat? Auch hier waren aufwändige Renovierungen notwendig, die er auch bezahlt hat.

Also macht Euch darauf gefasst und glaubt mir, nicht Euer Eindruck ist es, der entscheidet, ob aufwändig renoviert werden muss oder nicht. Dem Vermieter ist es jedenfalls nicht möglich, eine Wohnung an neue Mieter zu vermieten, wenn diese immer noch nach Rauch stinkt, der beim Anstrich mit normaler Wandfarbe immer wieder durch kommt. Schaden bei einer Wohnung, die nicht mehr vermietet werden kann u. U. mehrere 100 Tausend Euro.

...zur Antwort