Natürlich ist das rechtens. Wenn es mehrere wählbare Personen mit gleichem Namen gibt, muss eindeutig gekennzeichnet werden, wer gemeint ist, z.B. durch Angabe der Adresse. Ansonsten ist der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen.

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Irgendwann hat halt jeder verstanden, dass die Grünen völlig unwählbar sind.

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Keine Ahnung, wie das in der Schweiz geregelt ist. In Deutschland gibt es den Rechtfertigenden Notstand und den Entschuldigenden Notstand.

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https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Dolchstoßlegende

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Papperlapapp. Die Netzspannung liegt nicht konstant bei 230 Volt, es sind gewisse Abweichungen möglich. Und jedes Elektrogerät verträgt diese Abweichungen in aller Regel.

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Messer darf man selbstverständlich führen, sofern man sich an den § 42a WaffG hält.

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Sollte man nicht.

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AFD

Wenn außer den genannten Parteien nichts in Frage kommt, dann geht es nur so. Die Grünen sind völlig unwählbar und nicht ernst zu nehmen.

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