Er wurde ja nicht erschossen, sondern niedergeschossen. Und ja, auch ich behaupte, das hätte früher passieren müssen, dann würde der Polizist noch leben.
Natürlich ist das rechtens. Wenn es mehrere wählbare Personen mit gleichem Namen gibt, muss eindeutig gekennzeichnet werden, wer gemeint ist, z.B. durch Angabe der Adresse. Ansonsten ist der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei zu erkennen.
Bestanden ist bestanden. Und sobald das der Fall ist, hast du die Berufsausbildung mit Erfolg abgeschlossen.
Irgendwann hat halt jeder verstanden, dass die Grünen völlig unwählbar sind.
Keine Ahnung, wie das in der Schweiz geregelt ist. In Deutschland gibt es den Rechtfertigenden Notstand und den Entschuldigenden Notstand.
https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Dolchstoßlegende
Papperlapapp. Die Netzspannung liegt nicht konstant bei 230 Volt, es sind gewisse Abweichungen möglich. Und jedes Elektrogerät verträgt diese Abweichungen in aller Regel.
Ja, und jeder, der hier wohnt und dennoch jammert, der jammert auf sehr hohem Niveau.
Nach wie vor unwahrscheinlich.
Da jeder irgendwann stirbt: Nein.
Nein, du benötigst ein Ausweisdokument, sofern du niemandem im Wahlvorstand persönlich bekannt bist.
"War"? Der ist noch lange nicht vorbei.
Messer darf man selbstverständlich führen, sofern man sich an den § 42a WaffG hält.
Nein.
Wo ich wohne, gibt es keine Überschwemmung.
Bei mir wird es keine geben.
Sollte man nicht.
Deutsche Land, gute Land.
Wenn außer den genannten Parteien nichts in Frage kommt, dann geht es nur so. Die Grünen sind völlig unwählbar und nicht ernst zu nehmen.
Bei uns nicht.