Die Steuer kann wahlweise pauschal mit 25% oder nach den regulären Lohnsteuerabzugsmerkmalen erhoben werden. Wie hoch der Lohnsteuerabzug da wäre ist abhängig vom Bruttolohn.
Falls die steuer pauschal erhoben werden soll kann die der Arbeitgeber tragen oder auch vom Bruttolohn abziehen. Letzteres wäre für dich ungünstig.
Merke* ich bin noch minderjährig
Das steigt keine Rolle
Aber ich nehme an du bist Schüler und hast keine andern Einkünfte? Dann wäre es, falls der arbeitetgeber die pauschale Lohnsteuer nicht übernimmt, besser wenn die regulären Lohnsteuer abzugsmerkmale (früher Lohnsteuerkarte) angewendet werden. Selbst falls das über 25% wären, wäre dies für dich besser. Denn die Lohnsteuer ist nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Die wäre aufs Jahr bezogen bei dir als Schüler aller Vorsicht nach 0€. Das heißt die gezahlte Lohnsteuer würde nach Abgabe der Einkommensteuer Erklärung nächstes Jahr erstattet werden.
P.s. Sozialversicherungspflichtig ist die kurzfristige Beschäftigung nicht.