Anzeigen darf jeder. Auch unbeteiligte Dritte oder Kinder. Eine Anzeige bedeutet erstmal noch nicht viel.
Eine Anzeige beschreibt nur den Umstand, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzt, dass eine vermutlich strafbare Handlung erfolgt ist. Da wird zunächst geprüft, ob das der Fall ist und ob es sich um ein Antragsdelikt oder Offizialdelikt handelt.
Damit diese Tat auch strafrechtlich verfolgt wird, braucht es einen Strafantrag. Für diesen muss man antragsmündig sein, das ist man mit 18.
Handelt es sich um ein Offizialdelikt, wird der Antrag aber auch bei Minderjährigen durch die Staatsanwaltschaft gestellt. Da dies eine erhebliche Rechtskraft hat, werden Eltern/Erziehungsberechtigte informiert.
Auch im dann laufenden Verfahren gibt es Schriftverkehr. Der muss ja irgendwo hin.
Gruß S.