Nach den energetischen Richtlinien hat ein Hauseigentümer sobald er ein Haus vermietet, dieses energetisch zu sanieren. Dh Wärmedämmungen in Aussenwänden, in Fußboden und Isolierverglasung der Außenfenster nach Wärmeschutzverordnung nachzuweisen. Heizung und Heizkörper gehören auch dazu. Dafür kannst du dich an das Landratsamt wenden und dies melden. Somit werden dann auch die Heizkosten für dich wesentlich niedriger und du hast zudem eine warme Wohnung. Der Vermieter ist hier in der Pflicht, nicht du.

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