Dem Täter (sexueller Missbrauch) schriftlich vergeben - gefährdet es die Entschädigungszahlungen (OEG)?
Falls das Opfer schriftlich vergibt, könnte es passieren, dass ihm dann die Entschädigungszahlungen gestrichen werden? Unter Umständen muss der Täter diese nämlich zahlen (ist unbekannt). So könnte es sein, dass er mit einem solchen Brief in der Hand, versucht, die Zahlungen einzustellen?
Vergeben heißt in dem Fall ja nicht, dass die Tatfolgen weniger sind oder vorbei sind ...