Wenn ein Graf ein Lehen an einen Freiherren gab, wer war dann der Eigentümer im HRR?
Angenommen ein König vergibt einem Grafen ein Lehen und dieser Graf wiederum ein Teil des Lehens an einen Freiherren.
- Wer hatte nun das Eigentumsrecht/die Herrschaftsgewalt am Land? Der König alleine?
- Und falls ja, bedeutet das, dass niedere Adelige eigentlich gar kein eigenes Land hatten, sondern nur Lehen?
- Und war es überhaupt rechtens, einen Teil seines eigenen Lehens an niedere Adelige weiterzugeben?
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