Würdest Du ihn schlagen, machst Du dich strafbar:
Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
Daneben kannst Du zivilrechtlich auf Schadenersatz (Krankenhauskosten etc.) belangt werden!
Die Beleidigung deiner Mutter begründet keine Gewalt gegen den Täter!! Zeigt den Täter an, das ist der richtige Weg!!
Strafgesetzbuch (StGB) § 185 BeleidigungDie Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.