Problem wird hier sein, wenn du nichts schriftlich hast, du ihr Betrag X geliehen hast. Sie kann dann vor Gericht ganz einfach abstreiten, das du ihr das Geld geliehen hast, besonders nicht, wenn es auch noch in bar übergeben worden ist.
Selbst bei einer Überweisung kann man nur beweisen, das DAS du ihr Geld überwiesen hast, nicht aber das es eine Leihgabe ist.
Inkassounternehmen und das Gericht kann nur vollstrecken, über einen Titel im Mahnverfahren, wenn es eine Grundlage gibt. Und wenn die Leihgabe rein mündlich war wird es sehr schwer das zu beweisen, da macht weder ein Gericht noch ein Inkassounternehmen mit.
Wie ich in der Nachfrage lese, gibt es ein Schriftstück. Habt ihr das beide unterzeichnet? Wenn nicht, wird es auch hier wieder schwer.