Die Masche ist nicht ganz neu. Meist dient es für Erpressungen. Was die Polizei mit der IP anfangen soll, bleibt derweil noch unklar, da vorerst keine strafbaren Handlungen hier im Raum stehen. Früher war es durchaus üblich in berechtigten Fällen via IP und Mitteilung an die Staatsanwaltschaft sich die Identität des Users zu verschaffen, in diesem Fall erscheint es eher unwahrscheinlich.

Es kann nur geraten werden die Füsse still zu halten und jedweden Kontakt abzubrechen und blockieren.

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Das Problem besteht offensichtlich darin, dass die Arbeitszeitenvereinbarung nicht im Arbeitsvertrag oder sonstwie beiderseits schriftlich niedergelegt wurde.

Dann wären die Fehlzeiten als Annahmeverzug durch den AG zu ersetzen. Es ist die jetzige Situation aber auch nicht unkritisch, es handelt sich oft um die Einladung bei Bedarf es direkt als Steilvorlage für die Kündigung zu nehmen.

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Es hängt von vielen Faktoren ab, wie Fahrbahnoberfläche, Gewicht des Fahrers/der Kombi mit Maschine, sowie auch des Anpressdruckes und dem fahrerischen Können.

Wenn man es drauf an legt ist ein Belag in Kürze verbraucht. Wenn es nur als Aufmerksamkeitsgewürz genutzt werden soll, kann es ewig halten. Letzlich beinhaltet es auch eine nicht zu unterschätzende Gefahr.

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Liest sich als hätte er sich in Dich verschaut...

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