teilte ich dies dem Gericht mit

Hoffentlich papierschriftlich.

Wenn Du den Antrag auf Privatinsolvenz zurückzogst, würde ich meinen, daß das Gericht einen Fehler machte.

Die Kontosperre kann damit jedoch meiner Meinung nach nichts zu tun haben.

Sie klingt mir eher nach einer Vorpfändung oder nach einer "normalen" Kontopfändung.

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Gehe am Montag zum Arzt.

Dann kriegst Du eventull rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Im akuten Fall gehe zum kassenärztlichen Notdienst.

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Die Gewährung von Bildungsgutscheinen kann budgetabhängig sein und ist in jedem Fall Ermessenssache.

Absolviere doch erst mal die erste Maßnahme.

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In Großstädten sind die sog. Angemessenheitsgrenzen wohnungsmarktbedingt großzügiger.

Davon abgesehen erstatten Jobcenter zu teure Mieten nur zeitlich begrenzt.

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In Deinem letzten Leistungsbescheid steht, wie viel Anspruch auf Arbeitslosengeld (noch) besteht.

Diesen Anspruch minus den darauf folgenden Leistungsbezug rechnen.

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Zweifelhaft.

Miete Du doch eine Wohnung ohne WBS.

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Eine Verdienstbescheinigung kann erst erstellt werden, wenn es einen Verdienst gibt :D

In Deinem Fall zeige dem Vermieter den unterschriebenen Arbeitsvertrag.

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Allerdings war ich zum Zeitpunkt wo ich den AV unterschrieben habe noch nicht 18.

Dann ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich nur gültig, wenn Deine Erziehungsberechtigten zugestimmt haben.

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Kommt vielleicht noch.

Bislang soll das nur eine Option für Flüchtlinge bzw. für Asylanten in einigen Bundesländern sein bzw. werden.

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Während der Zeit des Arbeitslosengeldbezuges ist Dein Vermögen uninteressant, da Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung ist.

Aber selbst unter Bürgergeld darf man aktuell noch bis zu Vierzigtausend Euro während des ersten Jahres des Leistungsbezugs besitzen.

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Du darfst von anderen grundsätzlich kein Bild anfertigen ohne deren Erlaubnis.

Wenn Du Dir jedoch eine Erlaubnis einholst, gleiche auch eine für die Veröffentlichung :)

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Habe ich ein Anrecht auf ALG wenn ich vor einem jahr eine dreijährige betriebliche Ausbildung gemacht habe?

Das ist vorstellbar.

Dazu mußt Du jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Genauso wie bei Bürgergeldbezug.

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Nach Ablauf der Lagerfrist gehen Pakete grundsätzlich an den Absender.

Darf ich das Paket einfach so behalten ?

Da es nicht Dein Eigentum ist, selbstverständlich nicht.

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