Unterhaltsvorschuss..... Rückzahlung an das Jugendamt?
Der Exmann hat Unterhaltsvorschuss für zwei Kinder beantragt. Die Exfrau zahlt an das Jugendamt soweit Sie zahlungsfähig ist, aber nicht den vollen Betrag.
Meine Fragen.... Muss die Exfrau den Differenzbetrag zwischen Zahlung und Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurück zahlen?
Wenn der Unterhaltsvorschuss für ein Kind vor dem des anderen endet wird die Zahlung der Exfrau dann geteilt, (Hälfte der Zahlung an das Jugendamt, die andere an den Vater für das erste Kind)
Bitte keine Diskussionen über die Pflicht Unterhalt zahlen zu müssen.....Das ist bekannt
2 Antworten
Wenn die Mutter deshalb nur einen Teil des Unterhalts an das Jugendamt erstattet, weil sie zu einer höheren Zahlung nicht imstande ist, so muss sie auch nichts nachzahlen. Nachzahlen muss man immer nur dann, wen man vorwerfbar zu wenig zahlt. Die Zahlungen der Mutter ans Jugendamt besteht aus zwei Teilen, nämlich je einem Anteil pro Kind. Wenn ein Kind aus dem Unterhaltsvorschuss rauswächst, dann muss die Mutter den Anteil, der auf dieses Kind entfällt, direkt an den Vater zahlen. Sollte der Vater dann aber Hartz 4 beantragen müssen, so kommt auch eine Zahlung an das Jobcenter in Betracht.
unterhaltsvorschuss beantragt man ja wenn der kindsvater oder die mutter nicht fähig sind zu zahlen.der UVG ist auch nicht der volle unterhalt der normalerweise vom elternteil gezahlt werden müsste.und soweit ich weiss da ich auch unterhaltsvorschuss bekomme,muss der kindsvater den betrag zurück zahlen was auch vom amt bevorschusst wurde.