War diese Professionelle Zahnreinigung Abzocke?
Hallo zusammen,
ich habe mir nach einem Umzug einen neuen Zahnarzt suchen müssen und habe vor einigen Tagen eine PZR machen lassen. Ich war sehr unzufrieden und habe eine negative Bewertung abgegeben. Jetzt bin ich aber nicht mehr so sicher, ob diese gerechtfertigt war.
Hier meine Bewertung:
"Mein erster Termin bei Dr. (...) war zur Routineuntersuchung. Der Termin dauerte etwa 2 Minuten. Es wurden sich meine Zähne kurz angesehen und sonst nichts weiter gemacht. Keine Entfernung des Zahnsteins, die ich bisher von meinen früheren Zahnärzten im Rahmen der Routineuntersuchung gewohnt war. Einzig der Hinweis, dass ich mal einen Termin für eine Professionelle Zahnreinigung machen solle.
Der zweite Termin war zur professionellen Zahnreinigung (folgend: PZR). Laut der Verbraucherzentrale dauert eine PZR im Schnitt 60 Minuten und kostet 80-120€.
Die PZR dauerte 15 Minuten und kostete mich 101,36€.
Nach der Bundeszahnärztekammer sollen folgende Arbeiten bei der PZR stattfinden:
(Auflistung der 6 Stufen einer PZR siehe BundesZÄK, es waren leider keine Zeichen mehr übrig)
Bei meiner PZR wurden die Innenseiten der Zähne für ca. 5 Minuten mit einem Airflow-Instrument bearbeitet. Es folgte eine kurze oberflächliche Politur mit einem zweiten Gerät und das händische Auftragen einer Paste an einige äußere Zähne. Eine vollständige Entfernung des Zahnsteins fand nicht statt. Ebenso keine Fluoridierung, keine anfängliche Kontrolle mittels Farbtest, keine Anleitungen zur Mundhygiene.
Nach der Behandlung fühlten sich meine Zähne weniger "behandelt" an als nach einer sonst üblichen (kostenlosen) Zahnsteinentfernung im Rahmen von Routineuntersuchungen.
Der Gipfel war, dass mir noch versucht wurde ein 500€ Zahnbleaching anzudrehen sowie eine teure elektronische Philips Zahnbürste.
Meiner Meinung nach war das eine absolut unverschämte Behandlung, ich kann die Praxis nicht empfehlen."
Gerade eben wurde ich von der Person angerufen, die die Behandlung vorgenommen hat. Sie meinte, dass die Dauer nicht unangemessen war, da meine Zähne sehr gut gefplegt seien. Ich fand das etwas widersprüchlich, da sie mir gesagt hatte, dass eine PZR 2 mal im Jahr gemacht werden solle und meine einzige und letzte PZR schon mehrere Jahre zurückliegt. Wieso sollte es also jetzt so schnell gehen wenn ich doch länger nicht mehr war?
Jedenfalls wurde ich aufgefordert, meine Bewertung zu löschen. Ich will niemandem eine schlechte Bewertung geben, wenn dies nicht gerechtfertigt ist. Deshalb frage ich hier in die Runde, was ihr darüber denkt. Sind 100€ für 15 Minuten PZR in Ordnung, wenn ich rein subjektiv in meinem Mund nach 2 Tagen schon keinen Unterschied mehr spüre? Ich bin es gewohnt, dass selbst nach der Routine Zahnsteinentfernung die Zähne für mehrere Tage sehr rau sind und man merkt, dass Zahnstein fehlt, der vorher noch da war. Bei meiner ersten PZR war das natürlich umsomehr der Fall.
4 Antworten
Da schon eine Userin sehr anschaulich dargelegt hat, wie eine PZR aussehen soll/muss, kann ich sagen, dass bei den 2 PZR`s die ich Jahr machen lasse, jede dieser Sitzungen zwischen 45 Minuten und 1 Stunde dauert.
Die Kosten bewegen sich um die 70.-- bis 75.--€. Ich lasse das schon seit vielen Jahren machen und bin sehr zufrieden mit dieser zahnärztlichen Leistung.
100.--€ für 15 Minuten halte ich für übertrieben, wenn nur das gemacht wurde, wie du es beschrieben hast. Da würde ich bei meiner Bewertung bleiben und es darauf ankommen lassen, wie der Zahnarzt reagiert.
Wenn Deine Zähne absolut in Ordnung sind und keinerlei Beläge vorhanden, was fast nicht möglich ist, könnten 15 Minuten ausreichen. Dafür aber 100.-€ zu kassieren würde ich für zu hoch ansehen. Was verlangt denn dieser Zahnarzt, wenn er eine umfassende PZR vornimmt die in der Regel 45 Minuten dauert ? Das würde mich mal interessieren. Vielleicht 300.--€ ? Bei 10 Patienten am Tag, eine Gelddruckmaschine.
In Deinem Falle würde ich die Zahnarztpraxis wechseln.
Ich bin seit vielen Jahren bei der gleichen Zahnärztin und lasse 2xjährlich eine professionelle Zahnreinigung machen.
Dabei habe ich festgestellt, das sich die Reinigungsmethoden verändert haben.
Früher, sowas wie ein Sandstrahl wird heute nicht mehr gemacht. Auch die aggressiv schmeckenden Mittel sind heute nicht mehr wie früher.
Was die Behandlungszeit betrifft, würde ich auch sagen das es heute schneller geht, so ca 30 Minuten.
Aber richtig, ich habe von Bekannten gehört, das es bei verschiedenen Zahnärzten etwas anders abläuft. Auch vom Preis.
Zu deiner Bewertung im Netz:
Es gehört zur Meinungsfreiheit deine persönlichen Eindrücke ( auch negative) darin zu schildern.
Solange nicht Geschäftsschädigende Unwahrheiten geschrieben werden.
Der Zahnarzt kann in dem Bewertu gsportal eine Gegendarstellung schreiben, aber eine Aufforderung zur Löschung ist in der Regel nicht seriös.
Ich glaube, an deiner Stelle würde ich den Zahnarzt wechseln.
Der Text ist relativ stark subjektiv (z.B. "Zahnbürste andrehen") geschrieben. Die Passagen, wo du die Behandlung mit anderen Behandlungen vergleichst würde ich rausnehmen. Halte dich an die rein objektiven Tatsachen. Generell kannst du schon schreiben, dass du unzufrieden warst.
Eine Bewertung ist doch IMMER subjektiv. Wie soll es auch anders sein, wenn man die eigenen Erfahrungen niederschreibt?
Ich habe die Bewertung nochmal durchgelesen und an einigen Stellen etwas entschärft, danke!
Ohne Material also ein Stundenlohn von 400,00 €.
Kaputte Elektro- und Haushaltsgeräte kaufe ich bei solchen Konditionen lieber neu anstatt zu reparieren.
Wenn du die 400 € auf den Preis von 101,36 € für 15 Minuten Behandlung beziehst:
1. In diesem Preis sind die Kosten für die Verbrauchsmaterialien enthalten. Diese müssen nicht gesondert aufgeführt werden.
2. Es handelt sich bei dieser Summe weder um einen Stundenlohn noch um ein Einkommen, sondern um den Umsatz. Diesen Unterschied sollte man kennen.
3. Was dein Kaufverhalten bei Elektro- und Haushaltsgeräten mit einer Zahnbehandlung zu tun hat, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich weiß nicht, ob ein Arzt Wirkich eine Gegendarstellung ohne Verletzung des Berufsgeheimnisses tätigen darf. Ich habe jedenfalls den Text nochmal geändert und versucht, ihn so sachlich wie möglich zu halten und den Anklang von Verunglimpfung zu vermeiden.