Person weigert sich Geld zu zahlen und fordert selber Geld ein. Was tun?
Hallo, durch verschiedene Umstände kam es zu Stande das eine Person mir 650€ schuldet. Von ein paar Sachen habe ich auch Belege ,wo zeigt das er mir was dazugeben muss aber es waren auch mehrere Hundert Euro in Bar.
Im Endeffekt schulde ich ihm auch 150€. Ich meinte dann zu der Person er solle die 150€ einfach abziehen und mir die 500€ überweisen.
Die Person bestand darauf, das ich ihr alle Belege schicke mit den Rechnungen. Das habe ich natürlich auch gemacht.
Die Sachen mit den Rechnungen hat er dann bezahlt nur noch das Bargeld in Höhe von mehren Hundert Euro fehlt.
Dann forderte mich die Person auf ihr die 150€ zu schicken. Da ich auch Schulden bei ihr hätte, da er alles Schwarz auf weiß haben möchte , da ich am Ende ja irgendwas anderes behaupten könnte.
Die Person will das ich erst ihren Teil überweise und erst dann gibt sie mir mein Geld..
Ist das nicht Unterschlagung, darf die Person das?
Ich meine sie schuldet mir jaa viel mehr Geld und könnte sich den Beitrag ja einfach abziehen.
3 Antworten
Grundsätzlich dürfen Forderungen gegeneinander aufgerechnet werden. Das Problem von euch beiden ist, ob ihr die Forderungen jeweils beweisen könnt.
Ehrlich gesagt lohnt es sich für euch beide nicht, einen Rechtsstreit anzuzetteln. Auf jeden Fall müsste von einem Juristen vorher überprüft werden, inwieweit die Forderungen beweisbar sind.
Deswegen macht man immer einen schriftlichen Vertrag, wenn man größere Geldsummen verleiht. Im Zweifel kannst du ohne den nämlich gar nichts machen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Sie dir 100 Euro schuldet und du Ihr dann sind das unabhängige Sachen.
Also ich fürchte vor Gericht würdest du die 150 Euro bezahlen müssen wenn es da was schrifltiches gibt