Muss ich als verbeamtete Lehrerin nach der Elternzeit wieder arbeiten?
Meine Elternzeit ist bald vorbei und ich müsste mich in einem Rückmeldeverfahren wieder beim Schulamt zurückmelden.
Da ich mittlerweile drei Kinder habe (der jüngste ist dann 3), könnte ich mir auch gut vorstellen noch etwas länger zuhause zu bleiben. Vielleicht bis er selbst zur Schule geht. Ist das möglich? Oder bin ich verpflichtet als Beamtin dann wieder zu arbeiten, oder mich beurlauben zu lassen?
2 Antworten
Das Beamtenrecht ist Landesrecht und daher kann dir nur dein Dienstherr eine richtige Auskunft geben.
Ich weiß nicht, wie es in Deutschland gehandhabt wird, doch ich war in Österreich bei jedem Kind nach der Elternzeit 2 Jahre unbezahlt daheim.
In Deutschland kann man als Arbeitnehmer 3 Jahre Elternzeit nehmen, für Beamte gilt in De Regel das entsprechende Gesetz analog.