Mitmieter die komplette NK-Nachzahlung übernehmen lassen?

2 Antworten

Was im Mietvertrag steht, das gilt. Wenn da niedergeschrieben ist, dass die Kosten zu gleichen Teilen getragen werden, dann ist das so und da kannst Du nicht dran rütteln.

Du kannst ihn ja gerne fragen, ob er die kompette Nachzahlung übernimmt. Müssen muss er nicht, wenn er nicht will.


DaniF91 
Fragesteller
 14.01.2024, 09:50

Hallo Angie, vielen Dank für deine Antwort! Worauf fußt dein Wissen?

Beste Grüße

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AngiedieSchlaue  14.01.2024, 09:53
@DaniF91

"Mein Wissen" fußt auf Allgemeinbildung und gesunden Menschenverstand. Meine Antwort ist schließlich keine Rechtsberatung.

Aber vielleicht meldet sich hier noch ein Mietrechtsexperte zu Wirt, der mehr weiß als ich.

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Hier gibt es keinen "Mitbewohner" sondern einen gleichberechtigten Mieter in einer Mieterpartei. Beide Mieter haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter.

Aus dieser Konstellation kann nicht hergeleitet werden, dass nur einer der beiden Mieter für die Nachzahlung aus einer Betriebskostenabrechnung an den Vermieter zuständig ist. Gibt es im Innenverhältnis der Mieterpartei eine diesbezügliche Vereinbarung nicht, dann ist die Nachzahlung durch die Mieter jeweils hälftig zu leisten genaus so wie die Gesamtmiete zu teilen ist.