Krankenkassenschulden in die Privatinsolvenzmasse?
Guten Tag,
ich habe leider die letzten 3 Jahre als Student meine Krankenkassenbeiträge nicht bezahlen können und mir drohen aufgrund von Säumniszuschlägen die Privatinsolvenz (über 10000€ schulden). Meine frage jetzt. Funktioniert die Insolvenz auch mit nicht gezahlten Kankenkassenbeiträgen?. danke im voraus
3 Antworten
Ja, aber du musst eine Schuldnerberatung nachweisen, wenn du eine Privatinsolvenz beantragen möchtest. Bei gewerblichen Insolvenzen ist das ggf anders.
danke euch allen. ich hoffe natürlich meine Beiträge durch Ratenzahlungen begleichen zu können. Jetzt kann ich mit der Krankenkasse besser verhandeln. die monatlichen Säumniszuschläge sind bald höher als mein monatlicher Beitrag. Da ist ein riesiger Schneeballeffekt entstanden. In Anbetracht einer möglichen Insolvenz sollte die Krankenkasse auf monatliche Säumniszuschläge verzichten. Ihr habt mir super weitergeholfen. Danke nochmals.
Schulden für Sozialversicherungen unterliegen m.e nicht der Privatinsolvenregelung. Die bleiben bestehen, sowie Unterhalts- und Steuerschulden.
danke euch allen. ich hoffe natürlich meine Beiträge durch Ratenzahlungen begleichen zu können. Jetzt kann ich mit der Krankenkasse besser verhandeln. die monatlichen Säumniszuschläge sind bald höher als mein monatlicher Beitrag. Da ist ein riesiger Schneeballeffekt entstanden. In Anbetracht einer möglichen Insolvenz sollte die Krankenkasse auf monatliche Säumniszuschläge verzichten. Ihr habt mir super weitergeholfen. Danke nochmals.
kurz gesagt ja. Die Krankenkasse ist ein Gläubiger, wie alle anderen auch.
danke euch allen. ich hoffe natürlich meine Beiträge durch Ratenzahlungen begleichen zu können. Jetzt kann ich mit der Krankenkasse besser verhandeln. die monatlichen Säumniszuschläge sind bald höher als mein monatlicher Beitrag. Da ist ein riesiger Schneeballeffekt entstanden. In Anbetracht einer möglichen Insolvenz sollte die Krankenkasse auf monatliche Säumniszuschläge verzichten. Ihr habt mir super weitergeholfen. Danke nochmals.
Ich nehme die Antwort zurück. Schulden der Sozialversicherungen können wohl durch Restschuldbefreiung gelöscht werden.