Können Heizkosten durch qm geteilt werden?
Hallo,
wir haben eine Jahresabrechnung bekommen.
Aufgrund von vielen Geschäftsreisen und Urlaube im vergangenem Jahr waren wir kaum zuhause. Auch wenn ich mal zuhause war, hatte ich die Heizung das Jahr über kaum aufgedreht. Ich würde behaupten das ich meinen Bedarf mit Sicherheit deutlich unter 30% vom üblichen Jahresverbrauch lag, wenn nicht noch viel weiter drunter.
Dennoch bekomme ich eine Heizkostenrechnung von über 900,- und müsste nachzahlen.
Dürfen Heizkosten auf das gesamte Haus gelegt werden und durch die qm geteilt werden? Muss ich entsprechend dafür das die anderen aufgedreht haben mitzahlen?
6 Antworten
JA ! Es wird gemacht aber es ist aus den von Ihnen angegebenen Gründen FALSCH ! Das macht es NUR für den Vermieter einfacher!
Der Umlageschlüssel müsste in der Abrechnung ausgeführt sein. Wenn nicht, ist sie formell unwirksam.
Gemäß Heizkostenverordnung müssen Heiz- und Wassererwärmungskosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Allerdings zu 50 bis 70 %, der Rest (30 bis 50%) nach anteiliger Wohnfläche.
Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, sind die anteiligen Kosten um 15% zu reduzieren.
Ja, du zahlst für andere mit. Wieviel kommt darauf an, wie es bei euch aufgeteilt ist - 30:70 oder 40:60 oder 50:50.
Sofern da keine andere Regelung vereinbart ist, wäre das zulässig.
Die GEAMTEN Heizkosten nicht. Aber je nach Teilungserklärung zumindest ein Teil. Wieviel, das steht in selbiger