Können Heizkosten durch qm geteilt werden?

6 Antworten

JA ! Es wird gemacht aber es ist aus den von Ihnen angegebenen Gründen FALSCH ! Das macht es NUR für den Vermieter einfacher!

Der Umlageschlüssel müsste in der Abrechnung ausgeführt sein. Wenn nicht, ist sie formell unwirksam.

Gemäß Heizkostenverordnung müssen Heiz- und Wassererwärmungskosten nach Verbrauch abgerechnet werden. Allerdings zu 50 bis 70 %, der Rest (30 bis 50%) nach anteiliger Wohnfläche.

Wird nicht nach Verbrauch abgerechnet, sind die anteiligen Kosten um 15% zu reduzieren.

Ja, du zahlst für andere mit. Wieviel kommt darauf an, wie es bei euch aufgeteilt ist - 30:70 oder 40:60 oder 50:50.

Sofern da keine andere Regelung vereinbart ist, wäre das zulässig.

Die GEAMTEN Heizkosten nicht. Aber je nach Teilungserklärung zumindest ein Teil. Wieviel, das steht in selbiger