Illegales Straßenrennen?
Im Gesetz steht ja das man auch alleine ein Rennen begehen kann gegen sich selber.
Da steht das wenn man versucht sein Fahrzeug in der jeweiligen Situation maximal möglich zu beschleunigen um eine höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen den Straftatbestand des Rennens erfüllt.
Das heißt ja aber auch das wenn ich mit meinen 45 kMH Motorroller in einer 30er Zone Vollgas gebe und versuche maximal zu beschleunigen um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen (45 km/h) ein Rennen begehe oder?
Auch wenn das Ding dabei kaum aus den puschen kommt habe ich das Fahrzeug ja verbotener weise (weil 30er Zone) versucht maximalst zu beschleunigen um eine höchst mögliche Geschwindigkeit zu erreichen die das Fahrzeug hergibt.
In der Praxis ist das ja aber wohl kaum ein Rennen wofür man verurteilt werden würde.
Warum sieht das jetzt anders aus wenn ich mit meinem Motorrad in der 50er Zone Vollgas gebe und auf 90 beschleunige?
Klar besteht da ja auch ein anderen gefahrenpotenzial aber am Ende ist es ja das gleiche in grün. Der Gesetzestext trifft ja auf beide Situationen gleichermaßen zu.
Wie lässt sich das erklären?
4 Antworten
In beiden Situationen wird die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Ob es ein Rennen gegen sich selbst ist, entscheidet der Richter individuell.
Du musst schon den ganzen Gesetzestext lesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315d.html
sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen
Damit dein Verhalten als § 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen gewertet werden kann musst du auch grob verkehrswidrig und rücksichtlos fahren.
Färhst du unangepasst? Ja, defintiv.
Ist 45 bei 30 grob verkehrswidrig? Da fängt dann die interpretation an. Ich würde sagen nein. Aber das muss dann der Richter entscheiden.
Ist es Rücksichtslos? Schwierig. Vermutlich aber ja.
Dir muss jedenfalls nachgewiesen werden, dass du tatsächlich die höchstmögliche Geschwindigkeit erreichen wolltest und nicht einfach nur etwas zu schnell warst.
Bei 90 in einer 50er Zone sieht das ganze schon anders aus. Die Differenz ist größer, die Geschwindigkeit ist deutlich höher und hier kann man durchaus von grob verkehrswiedrig sprechen, wenn das ganze innerorts passiert.
Auch hier muss dir aber nachgewiesen werden, dass du tatsächlich versucht hast die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen und nicht einfach nur etwas zu schnell warst. Das nachweisen wird schwierig. Vorallem dann, wenn dein Motorrad noch deutlich schneller fahren kann.
Dieser Fall hat mit Absatz 3 an sich nichts zu tun. Das gehört eher zu Absatz 1. Er hat durch das schnellstmögliche Beschleunigen seines Fahrzeug und mit der Absicht dadurch schneller als der Nebenmann zu sein ein Straßenrennen gestartet.
Er wollte ja schneller sein als sein Nebenmann. Alleine das reicht, um die Situation als Straßenrennen zu definieren.
Und weil jetzt gleich die Frage kommt wie das mit Überholen ist. Das ist ja was anderes. Man überholt ja nur, wenn der Vordermann langsamer als erlaubt fährt und die Situation ein überholen zulässt. ;)
Man überholt also nicht um schneller zu sein als jemand anders sondern dafür, damit man nicht gezwungen ist langsamer zu fahren als erlaubt und gewollt. Die Absicht ist ne andere. Ich hoffe das ist verständlich formuliert.
Das dies alles selten der realität entspricht ist mir klar aber so ist das Gesetz nunmal.
Davon abgesehen, das das immer eine Individualentscheidung eines Richters sein wird, ist der Anhalteweg aus 90 km/h wieviel länger als der aus 45 km/h?
Das läßt sich so erklären, dass es auf die Situation ankommt. Bei einem Gefährt, dass 45km/h (nicht kMH!)schafft, kann wohl kaum von einem Rennen gegen sich selbst sprechen. Da stände dann nur der Vorwurf der überhöhten Geschwindigkeit im Raum.
Das Rennen gegen sich selbst bzw. auch Rennen gegen die Zeit ist ja aber begangen wenn man sein Fahrzeug maximal möglich beschleunigt um eine in der Situation möglichst höhe Geschwindigkeit zu erreichen.
Da stellt sich dann ja die Frage wieviel Leistung muss ein Fahrzeug denn haben damit man damit ein Rennen fahren kann.
Mit einem Ferrari kann man ein illegales Rennen gegen sich selber fahren.
Reicht aber auch die lächerliche Beschleunigung und Endgeschwindikeit eines 50 PS Polos dafür aus?
Wie gesagt: Es kommt auf die Situation an. Das Leben findet nicht in schwarz/weiß statt.
Der Straftatbestand ist ja schon erfüllt wenn man nichtmal schneller fährt als erlaubt. Das reicht ja schon wenn du bis 50 Vollgas gibst siehe den Fall von Fritz Meinecke.
An der Ampel Vollgas im Amg oder was das war um den neben ihn fahrenden Wagen zügig zu überholen um auf die rechte Spur zum Abbiegen zu gelangen.
Zack Rennen. Da wurde ja auch nicht versucht die Endgeschwindigkeit zu erreichen sondern es wurde nur kurz Vollgas gegeben und maximal möglich beschleunigt für 1-2 Sekunden.
Das reicht offenbar schon.