Elternteil stirbt, keine Erben - Mutter/Kind-Verhältnis schlecht, wer zahlt?
Die Mutter liegt im Sterben. Sie ist lange geschieden und lebt alleine. Aus der damaligen Ehe ist eine Tochter entstanden. Die Tochter ist früh von zu Hause ausgezogen, weil das Verhältnis zur Mutter schlecht ist. Sie ist nämlich Alkoholikerin und ihre Tochter war ihr egal. Es besteht seit einigen Jahren kein Kontakt mehr, bis zur Nachricht dass sie im Sterben liegt durch ihre Tante.
Es werden alle das Erbe ausschlagen, weil die Mutter nie arbeiten ging und viele Schulden hat.
Wenn ich es richtig recherchiert habe, werden die Ehegatten und danach die Kinder mit den Bestattungskosten belastet, wenn es keine Erben gibt. Besteht die Möglichkeit um diese Zwangskosten herum zu kommen mit Begründung der "schlechten" Kindheit? Kann man Alternativ Einfluss auf die Kosten nehmen, wenn man das Erbe ausschlägt?
Wenn die Tochter nicht verheiratet ist, zwei Kinder hat und gerade in Elternzeit ist - in welchem Fall würde sie nicht mehr zur Kostenübernahme herangezogen werden - also welches Einkommen muss man dafür haben?
Vielen Dank vorab für eine Unterstützung.
6 Antworten
"Wenn ich es richtig recherchiert habe, werden die Ehegatten und danach die Kinder mit den Bestattungskosten belastet"
Korrekt.
"wenn es keine Erben gibt."
Erbrecht und Bestattungspflicht sind getrennt voneinander zu sehen. Man kann das Erbe ausschlagen, die Pflicht zur Bestattung bleibt immer bestehen.
"Besteht die Möglichkeit um diese Zwangskosten herum zu kommen mit Begründung der "schlechten" Kindheit?"
Nein. Die Behörden können schließlich nichts dafür, dass die Familienverhältnisse nicht in Ordnung sind und kein Kontakt bestand.
"Kann man Alternativ Einfluss auf die Kosten nehmen, wenn man das Erbe ausschlägt?"
Nein.
"Wenn die Tochter nicht verheiratet ist, zwei Kinder hat und gerade in Elternzeit ist - in welchem Fall würde sie nicht mehr zur Kostenübernahme herangezogen werden - also welches Einkommen muss man dafür haben?"
Wenn sie nicht in der Lage ist, die Bestattungskosten zu tragen, kann sie beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Da wird dann geprüft, ob das Amt die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Das müssen aber schon extreme Härtefälle sein mit nachgewiesener körperlicher Gewalt. Dann mag das in Einzelfällen vielleicht funktionieren.
"Die Tochter ist früh von zu Hause ausgezogen, weil das Verhältnis zur Mutter schlecht ist. Sie ist nämlich Alkoholikerin und ihre Tochter war ihr egal." Das klingt mir nicht, als wenn das für eine solche Begründung ausreicht.
Das Erbe hat mit der Bestattung nichts zu tun.
selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, als nächster Angehöriger bleibt die Bestattungspflicht. da kommt Sie nicht raus.
Wenn ich es richtig recherchiert habe, werden die Ehegatten und danach die Kinder mit den Bestattungskosten belastet, wenn es keine Erben gibt.
das sind Erben, wie kommst darauf
Solange Erben ausfindig gemacht werden, müssen diese die Bestattungskosten übernehmen, das Erbe an sich können sie jedoch ausschlagen.
Solange Erben ausfindig gemacht werden, müssen diese die Bestattungskosten übernehmen,
So stimmt das nicht.
Die Pflicht zur Übernahme der Beststtungskosten besteht immer. So einen Fall hatte ich kürzlich, wo die Kinder keinerlei Kontakt zur Mutter hatten, wegen schlechter Kindheit, und trotzdem mussten sie zahlen. Obwohl eigentlich kein Geld vorhanden war dafür. Man kann sich zwar weigern, dann macht erstmal der Staat alles, aber man bekommt die Rechnung und das wird dann noch teurer als wenn man alles selbst macht.
"Besteht die Möglichkeit um diese Zwangskosten herum zu kommen mit Begründung der "schlechten" Kindheit?"
Nein. Die Behörden können schließlich nichts dafür, dass die Familienverhältnisse nicht in Ordnung sind und kein Kontakt bestand.
>> ist das wirklich so? Ich hab erfahren, dass es da Ausnahmen gibt in harten Fälle, aber wo da die Grenze ist, das weiß ich nicht ...