Darf ich hier parken als „fremde“?


11.03.2023, 19:51

Mein Auto ist 5 Meter nach diesem Schild geparkt

2 Antworten

Als "Fremde" darfst du dort mit Parkscheibe Werktags von 7-18 Uhr max. 2 Stunden parken!

Sonst nicht! Schon gar nicht Sonntags, weil "Sonntag" nicht "Werktag" ist!

Hallo,

als "Fremde/r" darfst Du dort werktags zwischen 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends mit Parkscheibe für max. 2 Stunden parken. Über Nacht ohne Anwohner-Parkausweis nicht. Sonntags darfst Du dort "fremd" zwischen 0 Uhr bis 23:59 ohne Anwohnerausweis garnnicht stehen.

Du musst solch einen Schilderbaum von oben nach unten lesen.

- Das eingeschränkte Halteverbot endet an dem Schildermast mit Pfeil Richtung Bürgersteig.

- Gleichzeitig beginnt eine Parkzone mit Pfeil zur Fahrbahn auf dem entsprechenden Schild direkt darunter.

- Ab Zeichen 3 von oben beginnen die Erklärungen für die "P-Zone", weil sie unterhalb des "P"-Schildes an diesem Mast angebracht sind.

LG


Junge19245  08.04.2023, 11:07

Hi,

ich habe gelernt das man von unten nach oben lesen sollte

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