Darf ich auf eBay verpackte und nicht kühlpflichtige Lebensmittel als Privatperson verkaufen?
Hey, darf ich auf eBay verpackte und nicht kühlpflichtige Lebensmittel als Privatperson verkaufen? Leider konnte ich nur im Grundsatz zu Kühlpflichtigen Lebensmitteln etwas finden...
4 Antworten
Hey, darf ich auf eBay verpackte und nicht kühlpflichtige Lebensmittel als Privatperson verkaufen?
Eine Dose Würstchen schon, aber wenn Du das im größeren Stil vorhast, dann nicht.
Das wäre dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.
Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Übrigens:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Fehlen Dir diese Kenntnisse - und danach sieht es bei Dir leider aus - dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.
Klicken: Existenzgründerseminar
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt
Klicken: eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Ich bin Lebensmittelhandel und kann Dir da mal was erzählen.
Wenn du Verpackte oder Umverpackte Lebensmittel verkaufst als Privatperson, wer kontrolliert dich dann ? Wer sagt dir was richtig und falsch ist ?
Du musst ja auch Haftbar gemacht werden wenn du etwas verkaufst was andere sich in den Körper stecken. Das geht nicht, das wenn dein Kunde Gesundheitliche Probleme bekommen hat und du nicht Haftbar gemacht werden kannst weil du Privatverkäufer bist.
Das ist so wie wenn du sagst: Hier ich Verkaufe die einen Schokoriegel auf eigenes Risiko ohne Haftung und Rückgaberecht, und bei Risiken und Nebenwirkungen wenden Sie sich an die Schokoladenfabrik.
Die Schokoladenfabrik sagt dann simple: Der Privatverkäufer hat das falsch gelagert und er kann mir schriftlich Amtlich nicht das gegenteil beweisen.
Allergien und so weiter gehe ich nicht drauf ein, keine Zeit.
Es geht um Leben und Tod, natürlich brauchst du ein Gewerbeschein.
Wissen Sie wer noch schneller bei Ihnen sein kann wie das SEK,
das Gesundheitsamt mit der Polizei.
Gruß Philipp Billert
Leider konnte ich nur im Grundsatz zu Kühlpflichtigen Lebensmitteln etwas finden...
Na, dann hier mal der Grundsatz zum Verkauf von Lebensmittel:
Solltest Du planen, Lebensmittel herzustellen, so fällt das einmal unter gewerblichen Handel und zum anderen müssen die Waren dann dem Lebensmittelrecht entsprechen:
Einzeln Lebensmittel schon, aber nicht gewerbsmässig.