Busfahrer Ohnmächtig Bus ohne Führerschein Steuern Strafe?

14 Antworten

Fahren dürfen Sie so weit wie es zur Abwehr der unmittelbaren Gefahr notwendig ist. Sprich rechts rüber auf den Streifen, halten, Warnblinker betätigen und Absichern.


retzi1  15.11.2022, 09:10

Warum so umständlich? Wie soll der Rettungsdienst da arbeiten? Es ist für alle Beteiligten einfacher und vorallem sicherer, wenn der Bus auf dem Parkplatz gefahren wird. Vorallem wenn dazu die Möglichkeit besteht.

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RedPanther  15.11.2022, 09:25
@retzi1
Wie soll der Rettungsdienst da arbeiten?

Das zu überlegen, ist nicht Aufgabe des hilfesuchenden Bürgers. Sondern Aufgabe der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei, die eine Autobahn in ihrem Einsatzbereich haben.

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Ich meine auf dem Standstreifen anzuhalten will man ja auch nicht unbedingt. Auf einer vielbefahrenen Autobahn?

Wieso will man das nicht? Ich meine, es währe nicht schwer, den Warnblinker zu Aktivieren und die Hupe zu betätigen. Da sollte man rechts ranfahren können.

Aus meiner Sicht ja, wenn Du dabei keinen Unfall baust und andere Teilnehmer nicht gefährdest. Selbst wenn das untersucht werden würde, so stände im Vordergrund, dass Du versucht hast, Schlimmeres zu verhindern.

Es beschränkt sich normalerweise darauf, das Fahrzeug sicher zum Stillstand zu bringen. Wenn dafür eine etwas längere Strecke Deiner Auffassung nach erforderlich ist, dann ist das erstmal Deine Sache.

Ich meine auf dem Standstreifen anzuhalten will man ja auch nicht unbedingt.

Es gibt angenehmeres, richtig. Aber letztendlich ist der Standstreifen genau dazu da, dass man anhalten kann wenn eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Und ja, es ist sehr wohl zumutbar, dass die Fahrgäste des Busses aussteigen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen.

Ein "woanders wäre es sicherer" ist definitiv keine ausreichende Begründung, um mit einem rechtfertigenden Notstand zu argumentieren.

Auf einer vielbefahrenen Autobahn?

Man darf als Hilfesuchender sehr wohl davon ausgehen, dass nach dem Absetzen eines Notrufes dann auch Hilfe kommt, die mit der Situation auf der Autobahn umgehen kann, d.h. eine entsprechende Absicherung durchführen kann. Ist ja nicht so, als wäre eine Autobahn erst seit gestern in Betrieb und die ortsansäßige Feuerwehr hätte sich noch nie Gedanken über dortige Einsätze gemacht.

Wenn bspw der Fahrer mitten auf der Autobahn ohnmächtig wird.

...ist in erster Linie mal Erste Hilfe zu leisten. Sprich: stabile Seitenlage, ggf. Wiederbelebungsmaßnahmen. Spätestens, wenn diese Maßnahmen durch irgendein versuchsweises Herumfahren des Busses verzögert werden, macht man was falsch.

Ich würde allerhöchstens ein Verfahren bis auf den Standstreifen als gerechtfertigt ansehen, weil man dadurch erstmal aus dem fließenden Verkehr heraus ist und die Gefahr eines Crashs deutlich reduziert ist. Außerdem kommt es dann nicht zu einem Stau, der die Anfahrt des Rettungsdienstes verzögern würde. Aber der rechtfertigende Notstand erlaubt das Handeln nur insofern, wie es unbedingt sofort notwendig ist, um eine akute Gefahr abzuwenden.

Ich würde es noch akzeptieren, wenn der Bus auf einer Brücke oder in einem Tunnel ohne Standstreifen steht, ihn weiterzufahren bis es einen Standstreifen gibt.

Darf ein Gast den Bus ohne Führerschein dann straffrei bis zum nächsten Parkplatz, Ausfahrt fahren?

Das wäre verboten. Ob es bestraft würde, denke ich nicht. Legal wäre, den Bus auf den Standstreifen zu fahren.