Ausschlussfrist fehlende Abbuchung Pay-TV Sender?

2 Antworten

Ob das nun deckungsgleich ist weiß ich nicht, aber zum Vergleich für Handwerkerrechnungen sind das meine ich drei Jahre ab Ende Dezember des Jahres, in dem die Rechnung gestellt oder fehlerhaft oder unvollständig gestellt wurde. Ich könnte mir vorstellen, dass das für den Pay-TV Sender ähnlich gilt. Ich glaube nicht, dass die Forderungen aus dem letzten Jahr jetzt schon verjährt sind.

Es gibt eine Verjährung die Frist beträgt aber 3 Jahre.

Du kannst höchstens prüfen ob der Fehler tatsächlich existiert und ob die Nachberechnung daher zu Recht vorgenommen wird. Sollte kein nachvollziehbarer Fehler vorhanden sein, dann solltest du dich mit dem PAY TV Anbieter in Verbindung setzen und die Sache klären.