Kann man wegen einer Sucht als nicht-erwerbsfähig gelten?

5 Antworten

Erwerbsunfähigkeit ist veraltet und kommt im heutigen Sozialrecht in Deutschland nicht mehr vor. Er wurde komplett durch den Begriff Erwerbsminderung ersetzt. Das deutsche Sozialrecht geht heute davon aus, dass die allermeisten Menschen nicht komplett unfähig sind, zu arbeiten, sondern lediglich kürzer arbeiten können oder nur auf dem besonderen Arbeitsmarkt.

Wenn es so einfach wäre, lieber FS, wären Zehntausende auf diesem Weg in ein noch ruhigeres Leben.

Selbst Opiatabhängige sind bei entsprechender Substitution arbeitsfähig.
Cannabisgebrauch als 'Erklärung' für nicht vorhandene Erwerbsfähigkeit, das klingt so absurd und naiv wie Füße bandagieren bei übermäßigem Schwitzen.

Eine Suchtkarriere muss in der Regel derart weit über Jahrzehnte fprtgeschritten sein, dass Du körperlich insgesamt nur noch ein absolutes Wrack ohne medizinische Aussicht auf Rehabilitation selbst für leichteste Tätigkeiten innerhalb angemessener Zeiträume bist.

Aber möchtest Du echt nur noch körperliches Siechtum, statt überhaupt irgendwann einmal überhaupt am echten Leben teilgenommen zu haben?

Mal krass überspitzt noch dazu....

Wolltest Du Dir ein Leben wünschen, wo Dir irgendwann mal selbst ein Kuss und Kuscheln mit (D)einer Freundin immer mehr eine körperlich unüberwindbare Last bedeuten könnte? An Stöpseln dabei dann garnicht mehr zu denken...

Beim ganz normalen Essen oder der Wohnungspflege bereits in Atemnot mit Herzkasper zu geraten?