"Ab deinem 14. Geburtstag darfst du Sex haben mit wem du willst. Einen Tag davor kommt dein Partner ins Gefängnis und ist lebenslang Registriert."- Stimmt das!?

9 Antworten

Nein. Ganz so stimmt das nicht.

Der § 176 im Strafgesetzbuch stellt es grundsätzlich unter Strafe wenn jemand eine sexuelle Handlung an Kindern durchführt. Die Grenze ab der jemand nicht mehr als Kind gilt, sondern als Jugendlicher liegt bei 14 Jahren. Und zwar unmittelbar am Geburtstag. Das ist juristisch so geregelt. Nun kann man zwar darüber streiten, ob es wirklich so ist, dass man bis 14 Kind ist und dann von einem auf den anderen Tag erwachsen. Das ist auf der einen Seite natürlich Quatsch. Aber auf der anderen Seite gibt es im Gesetz viele solche Regelungen wo es auf konkrete, festgeschriebene Stichtage ankommt.

Aber es gibt Ausnahmen. Wenn beide unter 14 sind, dann zählen beide als Kinder. Dann passiert gar nichts. Rechtlich gelten beide als Kinder und sind nicht strafmündig.

Die zweite Ausnahme ist, wenn der Mensch mit dem Du kurz vor Deinem Geburtstag Sex hast selbst nicht viel älter ist. Hier schreibt der §176 StGB selbst eine Ausnahme vor: der andere macht sich nicht automatisch strafbar wenn "...wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist...". Das meint konkret wenn eine(r) noch nicht 14 ist, der/die Ander(e) aber nur wenige Monate älter ist, passiert auch nichts.

Aber das ganze gilt auch umgekehrt: wenn Du älter als 14 bist, dann darfst Du nicht mit Kindern (sprich unter 14) Sex haben.

Das ist ein hypothetischer Fall, der wohl noch nie in der Rechts-Sprechung vorgekommen ist. Wie wollte man das beweisen? Man könnte es ja noch mehr dramatisieren. Was wäre, wenn man um 23.50 Uhr angefangen hätte, und um 0.20 Uhr fertig gewesen wäre? Oder, wenn das Mädchen erst um 15.00 Uhr geboren ist, der Sex aber schon um 10.00 Uhr fertig war?

Das kommt davon, das die 14 Jahre, eine reine juristische Krücke sind, um überhaupt urteilen zu können. Streng genommen müsste es im Gesetz heißen, das ein Kind, sobald es geschlechtsreif ist, bedingt sexualmündig ist. Mit so einem Gesetz, könnte man aber keine Urteile fällen. Und, deshalb bedient man sich der Krücke mit den 14 Jahren.

P.S.

Wegen solcher Delikte geht man aber selten mehr als 2 Jahre ins Gefängnis. Das wird fast immer zur Bewährung ausgeschrieben.

Grundsätzlich darfst Du in Deutschland in JEDEM Alter Sex haben - allerdings gibt es die sog. "Schutzaltersgrenze", die nicht überschritten werden darf. Diese liegt bei 14 Jahren und trennt Kinder (u14) von Jugendlichen (ab14) bzw. Erwachsenen (ab18).

Kinder untereinander dürfen Sex haben - also wäre 13/13 kein Problem. Ab 14 darf ein Jugendlicher grundsätzlich mit allen ebenfalls-mindestens-14-jährigen Sex haben, solange kein Geld fließt und keine Zwangslange bzw. Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Verboten als "Sexueller Missbrauch von Kindern" ist lediglich, dass ein ab-14-jähriger mit/an/vor einem Kind sexuelle Handlungen ausführt. In diesem Zusammenhang zählt bereits ein Zungenkuss oder Petting als strafbare sexuelle Handlung - also NICHT nur der Geschlechtsverkehr! Anzeigen könnte dies JEDER - also auch ein eifersüchtiger Nebenbuhler oder "aufmerksamer" Nachbar.

Eine Ausnahme ist, wenn zwei Kinder untereinander sexuell aktiv sind und der eine davon dann seinen 14. Geburtstag feiert. Wenn die beiden dann weiterhin Sex haben, dann kann nicht ohne weiteres bestraft werden, was vorher erlaubt war.

Ist der Jugendliche nur wenig älter, als das Kind, mit dem es zu einvernehmlichen(!) sexuellen Handlungen gekommen ist, dann KANN das Gericht von einer Verurteilung absehen.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor
Ab deinem 14. Geburtstag darfst du Sex haben mit wem du willst.

Nur mit Leuten über 14, die weder deine nahe Familie, noch deine Lehrer / Ausbilder oä sind.

Einen Tag davor kommt dein Partner ins Gefängnis und ist lebenslang Registriert.

Wenn der Partner ungefähr im selben Alter ist, nein. Dann KANN dein Partner, sofern er älter ist als du, bestraft werden. Aber sofern du völlig ohne Druck mit ihm Sex hattest, würde keine große Welle gemacht werden.

Wenn er dich genötigt, vergewaltigt oder deine Unreife ausgenutzt hätte, oder sehr viel älter wäre, wäre aufgrund des Schutzalters ein härteres Urteil möglich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

Naja da würde kaum ein Gericht derartig hart durchgreifen wenn es dazu kommen würde, es sei denn andere Punkte sind erfüllt wie etwa:

  • Es wurde Druck ausgeübt
  • Es wurde Bezahlung angeboten oder geleistet
  • Es wurde die fehlende Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausgenutzt
  • Der Angeklagte hatte einen Schutzauftrag

Würde dann eher nen Klaps auf die Hände und ne mindere Schwere der Schuld mit kurzer Strafe auf Bewährung geben. Bei Jugendlichen die ca das selbe Alter haben sehen die das noch weniger eng- nen halbes Kind dafür zu verknacken hilft der Gesellschaft nicht.