Plötzlich volle Kanne Abgaben weil ich einmal 20 Euro über Minijobgrenze gerutscht bin?

Ich hatte bisher in 7 Jahren nie diese Minijob Verdienstgrenze überschritten, aber weil im Sommer soviel Kollegen ausgefallen sind wurde ich ungefragt mehr eingeteilt.Ich hatte Verständnis für die Situation und wies auch darauf hin das es schon echt viel ist und ich das eigentlich nicht will zumal ich da auch Urlaub im Hauptjob hatte.

Dann kam die Lohn Abrechnung und trotz der mehr Stunden die ich geleistet hatte bekam ich durch die Steuer Abzüge 10 Euro weniger als wenn ich nur die 24 Stunden arbeiten würde wie monatlich vereinbart sind , denn es waren 20 Euro über diese 520 Grenze.
Tolle Show ! Urlaub versaut und Danke für nix …

Ich hatte gelesen das bei Not am Mann es Ausnahmen gibt, aber die Lohnbuchhaltung sagt Nein weil ich oft so um die 300-430 Euro verdiene, also mehr als 24 Stunden wie vereinbart im Monat leisten muss. Als wenn ich auch noch selber Schuld bin…puh…wer macht denn die Arbeitspläne? Ich dachte man darf bis 520 Euro verdienen und Max.2x drüber kommen? Jedenfalls die Jahesgrenze ist bei weiten noch nicht erreicht.

Zu allem Desaster kommt noch hinzu das ich nun bei geleisteten 24 Stunden monatlich statt 287 Euro nur noch 195 Euro bekomme ,weil da nun weiter fleißig Steuern abgezogen werden. Also die ganze Gutmütigkeit und Einsatzbereitschaft war im Endeffekt ein riesengroßer Fehler.

Den Nebenjob habe ich nur wegen der Steuervorteile ansonsten ist das ja witzlos.

Ist das echt so das man so einfach wegen einmal 20 Euro darüber sein Minijob aufgeben muss, weil man ab dann immer Steuern zahlen muss auch wenn man garnicht mehr drüber kommt? Mir fehlt echt der Glaube an die Richtigkeit was mir da gerade passiert.

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Wie lange muss ich als Babysitterin aufpassen?

Hey ihr Lieben☺️

Ich bin Lola, 19 Jahre alt und in der 13. Klasse. Ein bis zwei mal pro Woche bin ich Babysitterin für Kinder aus unserer Nachbarschaft, um mir was dazu zu verdienen. Gestern ist dann etwas passiert und ich brauche mal euren Rat😬

Und zwar habe ich auf einen 8 Jährigen Jungen aufgepasst, während die Eltern bei einer Geburtstagsparty von Freunden waren. Ich habe mit ihm gespielt und ihn dann um 21 Uhr ins Bett gebracht. Danach habe ich mich aufs Sofa gelegt und bin selbst eingeschlafen, muss so gegen 23 Uhr gewesen sein. Der Kleine ist dann irgendwann aufgewacht und in die Küche gegangen. Da hat er sich dann auf die Spühlmaschinenklappe gestellt, um an einen Schrank zu kommen. Die Klappe ist kaputt gegangen und er hat sich am Fuß geschnitten und leicht die Stirn angeschlagen.

Ich bin davon natürlich aufgewacht und habe mich sofort um ihn gekümmert!! Trotzdem geben die Eltern jetzt mir die Schuld. Die haben sich mega aufgeregt und gesagt, dass sie mich anzeigen und Schadensersatz haben wollen. Ich habe jetzt total Angst, dass ich da halt echt Ärger bekommen kann, aber traue mich nicht, mit meinen Eltern darüber zu sprechen. Kann ich da eine Strafe bekommen und muss den Schaden bezahlen?😕

Es ist doch eigentlich ganz natürlich, dass man mal einschläft und ich kann doch nicht ewig wach bleiben müssen oder? Ich bin echt ziemlich nervös……

Freue mich sehr auf hilfreiche Antworten🫶🏼

Dankeschön an euch alle und liebe Grüße! Lola

Du musst die Konsequenzen tragen 76%
Du hast keine Schuld 24%
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Urlaubsanspruch bei geringfügiger Beschäftigung?

Hallo,

bereits seit fast einem Jahr übe ich eine geringfügige Beschäftigung aus.

Der vertragliche Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub beträgt 24 Tage bei Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit liegt laut Vertrag bei 8 Stunden pro Woche, praktisch liegt diese aber meist bei etwa 10 Stunden (+/- Überstunden). Feste Arbeitstage gibt es nicht. Meist leiste ich meine Arbeitszeit an Sonntagen für etwa 6 Stunden ab und manchmal mittwochs für 5 Stunden, teils aber auch an anderen Tagen - wie also bereits gesagt, ist das sehr variabel.

Da ich kürzlich Urlaub genommen habe, dieser aber merkwürdig vergütet wurde, habe ich zunächst einmal selbst prüfen wollen, in welcher Höhe mir ein Urlaubsanspruch zusteht. Nach eigener Recherche berechne ich diesen wie folgt: Jahresurlaubsanspruch * meine Arbeitstage im Jahr / regelmäßige Anzahl Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Da ich seit so gut wie einem Jahr beschäftigt bin, konnte ich (lediglich) im Nachhinein 90 tatsächliche Arbeitstage errechnen. Bei einer 5-Tage-Woche sei von 260 regelmäßigen Arbeitstagen auszugehen. Daher 24 * 90 / 260 = ~ 8 Urlaubstage.

Kann das so bestätigt werden? Wenn ja, welcher Zeitumfang würde dann konkret vergütet werden? Die Arbeitszeit, die ich eigentlich an dem konkreten Arbeitstag laut Dienstplan abzuleisten hätte?

Für ein wenig Hilfe wäre ich sehr dankbar!

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Meinung des Tages: Wie seht ihr die Erhöhung des Bürgergeldes im Vergleich zur Erhöhung des Mindestlohns, sowohl kurz- als auch langfristig?

Zum ersten Januar 2023 wurde das altbekannte Hartz IV durch das Bürgergeld abgelöst. Bereits zu diesem Zeitpunkt gab es daran massive Kritik - denn die Regelsätze beim Bürgergeld liegen höher als beim ALGII. In der Karenzzeit werden zudem Mietkosten und teils auch Heizkosten übernommen. Doch tatsächlich unterscheidet sich die Entwicklung von Mindestlohn und Regelsatz nicht so stark, wie es punktuell erscheint.

Niedriglohnsektor und Bürgergeld

In Deutschland gibt es einige Niedriglohnsektoren - dazu gehört unter anderem häufig das Reinigungsgewerbe. Etwa 700.000 Menschen in Deutschland sind dort angestellt. Eine Umfrage des Bundesinnungsverbands des Gebäudereinigerhandwerks zeigt: Angeblich lässt das Bürgergeld diese Zahl schrumpfen. 28,4 Prozent der befragten Unternehmen antworteten in der Umfrage, dass bereits mehrere Beschäftigte mit konkretem Hinweis auf das Bürgergeld ihre Kündigung eingereicht haben. Andere stellen eine Kündigung zumindest in Aussicht. Weitere 40 Prozent der befragten Unternehmen stimmten dieser Beobachtung zwar zu, unterstrichen jedoch, dass es sich dabei nach wie vor um Einzelfälle handelt.

Erhöhung des Bürgergeldes - Erhöhung des Mindestlohns 2024

Im kommenden Jahr wird das Bürgergeld erneut erhöht: Um zwölf Prozent steigt es an, für einen alleinstehenden Erwachsenen ist somit der monatliche Bezug bei 563 Euro.
Auch der Mindestlohn wird angehoben: Derzeit liegt dieser bei 12€/h auf 12,41€/h. Das entspricht einer Steigerung von 3,4 Prozent.
In der Bevölkerung, aber auch von Seiten der SPD und der Grünen werden die Stimmen lauter, dass der Mindestlohn wesentlich höher sein sollte - etwa bei 14€/h.

Langzeitdifferenz bei der Erhöhung von Bürgergeld/Hartz IV und Mindestlohn

Die Anhebung des Bürgergelds erscheint massiv im Vergleich zu der des Mindestlohns. Dennoch ist es gerade im Hinblick auf die kritische Wahrnehmung der Öffentlichkeit notwendig, einen Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre zu werfen: Im Verhältnis haben sich Mindestlohn und Bürgergeld (ehem. Hartz IV) kaum auseinanderentwickelt. Seit der Mindestlohn 2015 eingeführt wurde (damals 8,50€/h) ist er mit den geplanten 12,41€/h ab 2024 um insgesamt 46 Prozent gestiegen.
Für Alleinstehende hat sich der Regelsatz beim Bürgergeld (ehem. Hartz IV) in diesem Zeitraum jedoch lediglich um 41,1 Prozent erhöht.

Unterschied beim Bezug von Bürgergeld und Vollzeitarbeit zum Mindestlohn

Alleinstehende Erwerbstätige, die in Vollzeit arbeiten und Mindestlohn erhalten, haben im Durchschnitt 532 Euro im Monat mehr zur Verfügung als Alleinstehende, die Bürgergeld beziehen. Bei Familien mit drei Kindern und Mindestlohneinkommen sind es monatlich 446-788 Euro mehr, abhängig vom Alter der Kinder.

Unsere Fragen an Euch: Wie seht ihr das Verhältnis der Erhöhungen? Sind die Befürchtungen einer Kündigungswelle gerechtfertigt? Wie hoch müsste der Mindestlohn Eurer Meinung nach sein?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und Erfahrungen!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/buergergeld-mindestlohn-100.html
https://www.merkur.de/wirtschaft/keine-lust-auf-arbeit-wegen-buergergeld-erhoehung-umfrage-mindestlohn-zr-92580440.html
https://www.focus.de/finanzen/erste-branche-klagt-putzkraefte-kuendigen-wegen-hoeherem-buergergeld_id_226169766.html

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