Darf mich ein Autofahrer filmen und zur Polizei gehen?

Hallo also heute in der Früh war ich mit meinem Auto auf der Hauptstraße unterwegs. Hinter mir ein Auto, dass schon bisschen länger hinter mir fuhr weil ich 10km weiter vorher dieses Auto ein wenig „blöd“ überholt hatte. Also dieser Autofahrer war schon etwas „aggressiv“ geworden. Als ich eben auf der Hauptstraße fuhr, überholte ich einen LKW und fuhr dann mit ca. 140kmh weiter und er hinter mir her. Dann kam eine langgezogene Kurve mit einer Ausfahrt, dort fuhr ein anderes Auto hinaus und ich musste natürlich(weil ich zu schnell war) stark bremsen sodass mein Heck ein bisschen und ich meine wirklich ein bisschen gerutscht ist. Dann fing der, den ich Anfangs überholt hatte relativ dicht aufzufahren an und hat mir die ganze Zeit die Lichthupe gegeben. Das ging mehrere Minuten lang. Irgendwann kam ich dann zu einer Ampel und er fuhr neben mir und er hat gesagt er habe alles mit seinem Handy gefilmt und will mich bei der Polizei wegen Nötigung anzeigen. Er meinte er hat auch gefilmt wie ich 140kmh gefahren bin und dass ich ein paar Autos dicht aufgefahren wäre und in der langgezogenen Kurve fast mein Heck ausgebrochen sein soll.

Also meine Fragen

1)Darf er mich einfach so filmen und mich bei der Polizei anzeigen weil er filmt sich ja eigentlich auch selber dabei wie er zu schnell fährt.

2)Kann ich, falls ich zur Polizei geladen werde, auch sagen, dass ich beschleunigt habe weil er mir dicht aufgefahren ist und mir andauernt die Lichthupe gegeben hat? und

3) zählt diese Aufnahme als Beweis das ich zu schnell war oder kann Die Polizei das nicht einfach so feststellen auf dem Video?

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Welchen Wert für t nehmen (Beschleunigung)?

Guten Abend

ich schreibe die Tage eine Physik Arbeit wo das Thema Beschleunigung auch mit dabei ist, und da ich nicht nochmal mit meiner Physiklehrerin habe und meine Freunde das auch nicht genau wissen, wollte ich mal eine Frage stellen, wenn es um die Berechnung des zurückgelegten Weges geht, mit einer Anfangsgeschwindigkeit Vo. Hierfür gilt ja die Formel: S=a/2 * t^2 + Vo*t in einer sachaufgabe würde das also bedeuten, dass ich wenn t=10s sind Vo=15km/h; V(beschleunigt)=25km/h; Delta V=10km/h und wenn ich DV/t dividiere würde ich ja auf meinen Wert a kommen und könnte den Rest machen, ist ja alles logisch.

zu meiner Frage: in der Arbeit sollen Diagramm dran kommen. Wenn ich also ein t~v Diagramm habe, und sagen wir mal, es wird 60s gefahren, die ersten 20 gleichmäßig gleichförmig, dann wird 10s beschleunigt und was danach kommt ist egal. Es wird nur der Abschnitt betrachtet.

wenn die Aufgabe wäre, den Weg S zu berechnen, müsste ich mit Delta V durch Delta t erstmal a bestimmen und könnte dann weiter rechnen. Aber hier kommt meine Frage auf. Nutze ich, wenn a erfolgreich berechnet wurde und ich nur noch s berechnen will, den Wert für Delta t für die gesamte Formel, oder die ganze Zeit 0-60s wo die Bewegungsart geändert wird, oder rechne ich absatzsweise mit Delta t beim Teil der Beschleunigung und mit einem anderen Delta t bis die gleichmässige Bewegung endet und addiere dann die Werte zusammen ?

Bei der oben genannten Sachaufgabe lasse ich ja Delta t außen vor, weil es ja nicht genannt wird. Wie ist es aber im Fall eines Diagrams ? Muss ich dann mit “verschiedenen t abschnitt werten” in der Formel für S=a/2*t^2+V0*t rechnen? Und wenn ja, warum kann ich das bei dem obrigen Beispiel außen vor lassen und komme dennoch auf das richtige Ergebnis ?

Danke im Voraus. Ich hoffe ich konnte das Problem gut schildern.

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