Arglistige Täuschung (Kleinanzeigen), was tun?

Hallo zusammen,

Ich habe über Kleinanzeigen eine Kamera gekauft. Diese war relativ günstig und war auch schon über 6 Monate Online. Der Titel der Anzeige war nicht wirklich gut, weshalb ich annahm, dass diese Anzeige bisher nur übersehen wurde. Auf den Fotos und in der knappen Beschreibung war nicht zu erkennen, dass irgendeine Art von Defekt vorliegt.

Trotzdem habe ich in meiner Kontaktaufnahme die Frage gestellt, ob die Kamera technisch einwandfrei funktioniert und ob alles an Zubehör vorhanden sein.

Die Antwort war ebenfalls knapp aber enthielt auch die Antwort: Zubehör vorhanden und technisch okay.

Nach Erhalt der Kamera stellte ich fest, dass dauerhaft ein Fehlercode im Display blinkte. Ich konnte damit Fotos "Schießen" aber bei größerem Zoom, funktionierte der Bildstabilisator nicht mehr. Auf Nachfrage beim Verkäufer teilte er mir mit, dass er einen Brief in das Handbuch gelegt hätte, in dem er auf den defekt hinweist und die Reparatur 300€ kosten würde.

Ich habe die Kamera nun 2 Tage getestet und bin mit dem Ergebnis nicht vollends zufrieden.

Die Kamera möchte ich nicht unbedingt zurückschicken, da ich es mir zutraue, den defekt durch Demontage der Kamera zu beheben. Dafür muss ich noch das Material kaufen, welches für eine Reparatur benötigt wird. Das soll am Ende auch nicht das Problem des Verkäufers sein. Ich möchte ihm aber auch zu verstehen geben, dass sein Vorgehen hier absolut nicht in Ordnung gewesen ist.

  1. Defekt verschweigen
  2. Als technisch okay deklarieren
  3. Im Nachgang (erst auch Nachfrage) darauf aufmerksam machen, dass die Kamera defekt ist und die Reparatur 300€ kostet

Meine Frage: Der Käufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, was in diesem Fall sowieso nicht gegriffen hätte aufgrund der Tatsache, dass der Defekt verschwiegen wurde. Bei Bekanntmachung des defektes wäre die beidseitige Willenserklärung vermutlich auch nicht zustande gekommen. Zumindest nicht zu den Konditionen. Wie kann ich dem Verkäufer klar machen, dass er Unrecht getan hat und ich mein Recht auf Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Mein Wunsch wäre hier eine Preisminderung.

Greift hier §437 BGB ?

Danke schon mal für euren Rat.

Kleinanzeigen, Kameratechnik, Defektes Gerät, BGB gesetz

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