Ohne Innehabe einer entsprechenden Fahrerlaubnis darfst Du selber nur auf speziellen Verkehrsübungslätzen , oder gegen öffentlichen Zugang umfriedetem Privatgelände selber am Steuer eines Kraftfahrzeuges sein .

Alles andere wäre rechtlich mit Ausnahme von MoFas ein strafrechtlicher Verstoß gegen § 21 StVG .

...zur Antwort