Antwort
PayPal steht nicht über dem Gesetz. Es kann nur sein, dass man von PayPal unrechtmäßig zurückgebuchtes Geld vom Käufer zivilrechtlich einklagen muss.
Zudem gibt es bei Privat nie eine Rücknahmepflicht, auch nicht durch Zahlung über PayPal, sofern das gekaufte Produkt dem geliefertem entspricht. Das Fernabsatzgesetzt greift nicht bei Privat. Hast du schriftlich, dass er es wegen nicht gefallen zurückgeben will? Dann einfach bei PayPal angeben. Dann dürften selbst die ihm nicht sein Geld erstatten. Denn das entspricht nicht dem Käuferschutz.