Auch wenn deine Frage völlig bedeutungslos ist und jeder hier genauso gut mit der Wand reden könnte … Es ist natürlich totaler Quatsch. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob jemand hier geboren oder erst später reingefahren wurde: In beiden Fällen können sich die Menschen entfalten, wie immer sie wollen, und manche Dinge nehmen sich manche an, andere wiederum nicht. Ich könnte genauso gut von meinem Nachbarn verlangen, nur noch die Musik zu hören, die ich mag, und mit mir meinen Hobbys zu frönen. Schwachsinn.
Das wird ja wahrscheinlich ein Werkvertrag sein, und Werkverträge kann man grundsätzlich problemlos kündigen. Er hat dann nur noch das Recht, grob gesagt, dasjenige zu verlangen, was er auch sonst als Gewinn gehabt hätte. Zur Vereinfachung kann man, wenn es keine anderen Anhaltspunkte gibt beziehungsweise solche geltend gemacht werden, von 5 Prozent des vereinbarten Preises für die gekündigten Leistungen ausgehen.
Es wäre halt ziemlich sinnlos, jemanden in dieser Situation am Vertrag festzuhalten. Deshalb ist das fundamental anders geregelt als die sonst eher bekannten Kaufverträge.
Es gibt den Ausnahmegrund des berechtigten Interesses, und wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, wäre das etwas, auf das man sich selbstredend berufen sollte. Solange man es aber noch vermeiden kann, spricht nichts dafür, es darauf ankommen zu lassen. Immerhin muss man erst mal jemanden finden, der einem das abkauft, dass es wirklich notwendig war, ein Einhandmesser zu verwenden. Beim berechtigten Interesse geht es nicht darum, nachzuweisen, dass du konkret nur gute Absichten hattest. "Ich wollte auch bestimmt niemanden damit stechen …", alles klar, das dürfte bei den meisten Leuten so sein, selbst wenn sie verbotene Gegenstände bei sich tragen 😁 Sondern es geht darum, dass du nachweist, dass wirklich ein berechtigtes Interesse besteht, was bedeutet, dass es auch einen guten Grund dafür geben muss.
Peinliche Frage, peinliche Auszeichnung. Du wolltest wissen, "wozu das Ganze", und hast dazu eine tolle differenzierende Antwort erhalten, die dir genau beantwortet. Aber alles, was du wolltest, ist mitteilen, dass es für dich persönlich sinnlos erscheint, und freust dich über jemanden, dem es ebenfalls sinnlos erscheint. Das ist keine Frage und keine Antwort. Und dabei geht DeadlyDaleks ironischerweise auch noch inhaltlich auf deine nachgetragenen Details ein, die du aber lediglich zu ignorieren weißt. Superpeinlich.
Ich persönlich bin übrigens auch immer froh, nach Albträumen erleichtert aufzuwachen, und mag das intensive Gefühl. Aber who cares?
Man kann jemanden schwer dazu zwingen, eine höchstpersönliche Dienstleistung zu erbringen, denn es gibt ja keine Sklaverei mehr. Aber Schadenseratzansprüche für einen ersatzweise spontan zu engagierenden DJ kommen schon in Frage. Eventuell kostet es ja gleich viel, dann ist es egal. Wenn es mehr kostet, wäre das dann möglicherweise ein ersatzfähiger Schaden.
Im Rahmen der Gewährleistung, nicht Garantie, gegenüber dem Verkäufer, nicht Hersteller, schuldest du tatsächlich Nutzungen, die du ziehen konntest. Immerhin hattest du ein Jahr lang einen Kühlschrank. Der Händler hatte ein Jahr lang Geld, also kannst du dafür wiederum Zinsen verlangen. Reinigung ist aber vollkommen Quatsch.
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Du musst natürlich so oder so nicht bis November da wohnen.
Moin :) Der Schein ist egal. Wichtig ist, wem die Bank danach das Eigentum übertragen wird. Das wird sich aus der Sicherungsabrede ergeben, die du nur mal lesen musst.
Damit ist nichts darüber gesagt, ob nicht zwischendurch oder vorher noch andere Erwerbstatbestände und Ähnliches stattgefunden haben, die dann was an der Antwort ändern können.
Ja, kein Problem, wenn es keinen Anlass gibt, auf anderen Wegen zu kommunizieren.
Wenn er das Ticket zu spät verschickt, ist das sein Problem. Du kannst am Ende darüber streiten, ab wann es zu spät ist. Ich sehe keine schlechten Chancen für dich. Erst mal müsstest du aber Nägel mit Köpfen machen und dir, wenn du auf das Konzert willst, einen Plan B zurechtlegen. Den Gegner verklagen solltest du dann im Nachgang.
Im Moment sieht es aber noch nicht soo schlecht aus, dass das Ticket noch rechtzeitig ankommt.
Ich versuche immer hart, nicht über 10 Stunden zu gehen. Manchmal klappt es, aber meistens sind es dann doch ein bisschen mehr. Manchmal werden es auch ausnahmsweise wirklich um die 40, wenn ich besonders viel Spaß habe.
Auf jeden Fall, du kannst das alles online regeln. Im schlechtesten Fall wäre es nichts anderes, als dass du das Papierformular online verschickst; das ist ja nichts anderes als ein Übertragungsweg. Allerdings sollte es tatsächlich auch möglich sein, das in Form strukturierter Daten zu übersenden, wenn die da direkt ein Onlineformular für haben. Jedes Schreiben von dir ist ein für sich zu betrachtender Vorgang, und dessen Form wiederum macht da allerdings keinen Unterschied.
Es ist genauso normal wie pausenlos Fragen zu stellen, ob etwas normal ist, und dann auch noch wie so oft in der falschen Kategorie: Wenn man nichts Besseres zu tun imstande ist, macht man das, ansonsten tut man lieber was Besseres.
Surprise, Surprise, der Strafrechtler. Eventuell noch Verwaltungsrechtler, aber mit dem kann der Strafrechtler dann auch selbständig zusammenarbeiten.
Klar, warum nicht? Wenn sie davon ausgeht, dass eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht? Kann aber auch sein, dass man einfach Strafbefehl macht. Strafe kommt auf Umstände an. Vielleicht 30 Tagessätze.
In Deutschland erfolgt die Ausbildung für alle Volljuristen gleich, egal ob du danach zum Gericht, zur Staatsanwaltschaft oder in die Rechtsanwaltschaft willst. Darum gibt es eine Zeit, während der du mal bei Gericht, mal bei Staatsanwaltschaft und mal bei Rechtsanwaltschaft Station machst. Das kann man dann zum Beispiel Referendar oder Rechtsreferendar oder Stationsreferendar nennen, davon abgesehen sind das aber tatsächlich auch schon Juristen beziehungsweise Diplomjuristen, Dipl.-Jur.
Ja. Nein. Ja. Nein.
Sie haben es nicht besonders klug formuliert, aber ein Anspruch auf die Ware besteht nicht. Bei einem derartigen Preisfehler könnte man sogar argumentieren, dass eine Stornierung (Anfechtung) nicht einmal nötig wäre, da ohnehin klar ist, dass der Preis nicht richtig sein kann. Einige würden sogar so weit gehen, dass es sich bei einem derart niedrigen Preis schon bald um eine Schenkung handelt, die wiederum sowieso nicht wirksam ist, solange nicht notariell beurkundet oder vollzogen.
Kann sein, kann aber auch nicht sein. Wenn sie dich nicht anzeigen, wird auch nichts kommen. Wenn sie dich anzeigen, wird was kommen. 🤷
Die Einzigen, die übertreiben, sind die, die immer wieder dieselben Fragen hier stellen und damit selbst das Übertreiben übertreiben. Niemand nimmt sich die Sache, vorgeblich, so zu Herzen wie diese selbsternannten Engel, die immer aufs Neue Partei für die Besoffenen da ergreifen wollen. Das sind in der Situation ganz banal bescheuerte Leute gewesen, die ihre Konsequenzen tragen werden. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.