In der Landesverordnung über die Berufsoberschule in RLP steht in § 4:
"(4) Bewerberinnen und Bewerber für die Aufnahme in die Berufsoberschule II dürfen bisher höchstens einmal an einer Prüfung zum Erwerb der fachgebundenen oder der allgemeinen Hochschulreife ohne Erfolg teilgenommen haben."
Finde jetzt erstmal keinen Passus, wo geregelt ist, dass die Nichtzulassung als erfolglose Prüfungsteilnahme zählt.
Für die Aufnahme in die BOS II brauchst du neben der vollständigen Fachhochschulreife auch:
"a) eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder nach Landesrecht oder Bundesrecht oder
b) eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, die mindestens die Befähigung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt vermittelt."
Also dein Lehrer hat da recht, wenn du jetzt das FSJ zu Ende machst, dann noch ne zweijährige Berufsausbildung und dann noch ein Jahr BOS II, hast du nicht vor 3,5 Jahren dein Abi, wenn überhaupt.
Mach lieber das FSJ zu Ende, hab dadurch die volle Fachhochschulreife und geh dann studieren, wenn du möchtest. Wenn du flexibel bist, kannst du mit der FH-Reife sogar alles studieren, was du möchtest, denn in einigen Ländern kannst du damit sogar an Unis studieren: https://www.fachabitur-nachholen.de/allgemeine-fachhochschulreife.html