Ja...
Wenn es versichert ist, ja. Wenn nicht, dann nicht.
Wenn bezahlt wird, wird Neuwert bezahlt. Bei Sachen im Keller, die nicht in Gebrauch waren, nur der gemeine Wert.
Sollte nichts anderes in den Versicherungsbedingungen geregelt sein, sind Versicherungen nur mit dreimonatiger Frist zum Ablauf und nicht zu jedem x-beliebigen Datum kündbar.
Verträge die mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren abgeschlossen sind, sind erstmal mit Ablauf des dritten Jahres kündbar.
Nein.
Wenn einfacher Diebstahl nicht versichert ist, ist das korrekt.
Familienversichert über die Eltern, wenn du noch nicht 23 bist (25 wenn du studierst oder eine Ausbildung machst). Darüber musst du dich selber versichern.
Da die Zahnspange für dich nicht so notwendig ist und du auch ohne sie leben kannst, kannst du einfach ohne sie leben.
Eine Versicherung dafür bekommst du nicht.
Jeder der zwischen 01.06.2010 und 31.05.2011 geboren wurde.
Wenn im Vertrag nichts anderes steht, ist das Gehalt zum Ersten des Folgemonats fällig.
Ich bin mir nicht sicher, wie das aussieht, wenn der Erste kein Werktag ist, ob das Gehalt dann am Vortag (also heute) oder erst am folgenden Werktag (also nächsten Monat) da sein muss.
Wenn der Chef nicht da ist könnt ihr aber so oder so erstmal nichts machen.
Wenn ein Volljähriger auf Minderjährige steht, ist er ein Pedo.
Nicht zwangsläufig.
Aber wie nennt man es wenn es anders herum ist?
Von "normal" bis "auf alte Säcke stehend" ist da alles möglich.
Unter entsprechenden Umständen ist das möglich.
Das ist natürlich Abzocke.
Natürlich.
In den ersten 4 Wochen nach Arbeitsantritt gibt es bei Krankheit keine Entgeltfortzahlung durch den AG sondern nur Krankengeld von der Krankenkasse.
Ist halt Kleinkindverhalten und entsprechend lächerlich.
Es gibt jede Menge Wetter Websites die man googlen kann. Dann muss man sich nicht auf Meinungen von irgendwelchen Leuten verlassen, die um Bezug auf ein solches Thema ohnehin wertlos sind...
Wenn es kein Gesetz gibt, dass das verbietet, sollte er das dürfen. Ganz einfach.
"Zeitliche Versicherung übertragen..."
Du rufst einfach bei deiner Versicherung an und sagst "An Tag X fährt Person Y das Auto".
Das Geld steht dem Eigentümer des Fahrzeugs zu, wenn wir mal davon ausgehen, dass die gegnerische Haftpflicht zahlt. Wer Eigentümer ist, hast du nicht gesagt.
Darf man ab jedem Alter schauen. Es darf einem nur nicht ab jedem Alter gezeigt werden.