Da schaust einfach mal bei den schwedischen Experten nach:
https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Protection-and-asylum-in-Sweden.html
Da schaust einfach mal bei den schwedischen Experten nach:
https://www.migrationsverket.se/English/Private-individuals/Protection-and-asylum-in-Sweden.html
Angesichts der aktuell wieder steigenden Inflation nimmt jeder Händler lieber Euro statt wertloser Lira.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/987938/umfrage/monatliche-inflationsrate-in-der-tuerkei/
Willkommen in Club derer, die feststellen mussten, dass Fedex ein Bumsladen ist. Ich habe die schon seit Jahren aus der Liste der seriösen Dienstleister gestrichen.
So ist nun mal die Gesetzeslage:
Das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt hat hierzu entschieden, dass bereits die einmalige Einnahme einer harten Droge die Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz begründet. Das gilt selbst dann, wenn der Betroffene zur Zeit der Kontrolle gar nicht mehr unter dem Einfluss der Droge gefahren ist. (Az.: 1 L 269/16.NW)
Das gilt auch dann, wenn ein ärztlich verordnetes Medikament eingenommen wird, das Amphetamine enthält.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/fuehrerscheinentzug_drogen
... und wenn Dir keine Sperrfrist genannt wurde, heißt das wohl Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit. Das wundert mich aber schon. Deshalb Anwalt nehmen!!
Die Beförderung größerer Mengen auf der Straße und Schiene regelt das ADR i.V. mit der nationalen Gefahrgutverordnung (GGVSEB) in der jeweils gültigen Fassung. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 gehören, versandfertig verpackt, zu den Gefahrklassen 1.4G (UN 0336) oder 1.4S (UN 0337). Sie dürfen nur in verschlossenen, zugelassenen Kartons versandt und transportiert werden und sind entsprechend mit Gefahrgutlabeln zu versehen.
https://www.comet-feuerwerk.de/wp-content/uploads/2020/01/gesetzliche_bestimmungen_ab_2018.pdf
... und damit ist der Transport im Güterverkehr gemeint! Ich gehe davon aus, dass im Personenverkehr das Mitführen von Feuerwerkskörpern nicht zulässig ist.
Auszüge aus dem RID:
Gefährliche Güter dürfen nur in Güterzügen befördert werden, ausgenommen
a) gefährliche Güter, die gemäß der Anlage mit ihren jeweiligen Höchstmengen und unter besonderen Bedingungen zur Beförderung in anderen als Güterzügen zugelassen sind.
und weiter aus der Anlage
Die Vorschriften des RID gelten nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden, darf die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter nicht überschreiten. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt.
https://www.recht.bund.de/bgbl/2/2024/145/anlage1.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Irgendwann wird auch Umziehen zur Routine. Der Vorteil dabei ist, man hat einen Grund richtig auszumisten.
Wurde auch Zeit. Das hätte man auch schon vor einem Jahr freigeben können, denn jeder Militärstatege weiß, dass man die Nachschublinien des Feindes auch in seiner Heimat zerstören muss, um den Druck von der Front zu nehmen.
alle paar Sekunden stößt der Drucker den Druckauftrag neu an
Falsch! Das macht der Laptop. Da dürfte der gleiche Druckauftrag zig-Mal in der Warteschlange sein. Schau doch mal in den Druckereigenschaften nach.
Nein, wirst Du nicht! Aber eigentlich ist das verjährt, da die letzte Mahnung in 2014 ergangen ist.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/FW-SGB-X-113_ba015130.pdf
Der Sinn des Lebens ist der, den Du Deinem Leben gibst und das Leben ist nun mal kein Ponyhof!
Weil ist ja unwirksam. Oder?
Was soll Da unwirksam sein?? Ich sehe da keinerlei Gründe dafür!
Aristocats
https://www.youtube.com/watch?v=4xfIRzg3BI0
Na klar doch! Wohne ja auch nicht in Mannheim!
Die Türkei ist nicht Deutschland!
Das türkische Recht sieht relativ harte Strafen vor, wenn man Cannabis besitzt und damit erwischt wird. Das türkische Strafgesetzbuch besagt, dass diejenigen, die Cannabis besitzen oder kaufen, zu Freiheitsstrafen verurteilt werden. Diese sind derzeit auf zwei bis fünf Jahre festgelegt.
https://sensiseeds.com/de/blog/lander/cannabis-in-turkei-gesetze-konsum-geschichte/
Das Ladekabel habe ich natürlich schon überprüft.
Wie hast Du das geprüft??
Deine Beschreibung lässt vermuten, dass das Netzteil kaputt und der Akku mittlerweile leer ist. Beides könntest Du bei Bedarf ersetzen (ebay macht's möglich).
Wenn aber der Laderegler auf dem Mainboard tot ist, wird es schwierig!
Um im Bild der Konservativen zu bleiben, so:
www.alamy.de
Was wir denken ist absolut unerheblich und für Trump ist diese Niederlage dennoch ein Sieg. Es kann sich jetzt erst recht als Opfer eines linksversifften Establishments gerieren und alle Gerichtsverfahren gegen ihn als politische Verfolgung hinstellen.
Seinen Wählern ist das eh wurscht. Die würden ihn auch noch wählen, wenn er die USA an China verkauft und das als den größten Deal aller Zeiten hinstellt.
Das ist die grundlegende Philosophie von Microsoft:
Wie lange ist eine direkte Verbindung notwendig, um ein Update laut Microsoft erfolgreich zu installieren? 30 Minuten? 45 Minuten? Weit gefehlt, denn der zeitliche Rahmen ist viel größer und wichtiger, als viele im Moment denken dürften. Laut der neuen Datenlagen müssen Geräte mindestens 2 Stunden ununterbrochen verbunden sein und im besten Falle sogar 6 Stunden nach der Freigabe von einem neuen Update. In diesem Zeitrahmen ist es möglich, ein Windows Update erfolgreich mitsamt allen Hintergrundinstallationen auf dem PC zu etablieren.
https://windowsunited.de/microsoft-klaert-auf-so-lange-dauert-ein-update-wirklich/
Interessant ist, dass es so nicht sein muss. Meine Firma betreibt einen eigenen Update-Server auf dem nur die wirklich nötigen Updates aufgespielt werden (50% der Windows-Updates sind unnötiger Ballast). Ein Update im Firmennetz dauert selten länger als 20 Minuten.
Ich habe nun die Befürchtung, dass man mich nach Rentenantritt noch anrufen wird, damit ich noch mal komme um irgendein Problem zu lösen.
Das kann passieren, kann Dir aber egal sein. Du hast keinen Arbeitsvertrag mehr mit dem AG und somit keinerlei Verpflichtung zu kommen.
... aber ich würde schon stundenweise Hilfe anbieten, gegen einen nicht zu geringen Betrag!
ohne Probleme
Nein, denn Du musst beim Handel mit Lebensmitteln diverse EU-, Bundes- und Landesvorschriften beachten.
https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Produktsicherheit/Lebensmittelsicherheit/Vorschriften/Hinweise-zum-Inverkehrbringen-von-Lebensmitteln.html
ohne Gewerbe
Auch nein! Wenn Du regelmäßig oder in gewinnerzielungsabsicht handelst, ist eine Gewerbeanmeldung zwingend.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/gewerbeanmeldung/