Wie sieht die folgende arbeitsrechtliche Situation für mich aus? Muss ich meinen Job aufgeben, wenn...(s. D.)?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich arbeite seit 2 Jahren im Krankenfahrdienst und befördere behinderte sowie kranke, eingeschränkte Menschen von A nach B. Hierfür musste ich einen Personenbeförderungsschein machen im Sinne eines Reaktionstestes sowie eines augenärztlichen Gutachtens. Man muss alle 5 Jahre einen neuen Augentest sowie einen Reaktionstest machen. Bei mir wäre es 2027 wieder Fall.

Bevor ich meinen Job dort anfing, hatte ich für mich selbst bei der Kreisverwaltung nach dem Schwerbehindertenrecht einen Antrag eingereicht, da ich chronische Beschwerden im Rückenbereich habe. Hierfür bekam ich einen Grad der Behinderung von 20.

Nun habe ich auch seit längerem vor dieser Zeit bereits Beschwerden an einem rechten Auge, eine Sehschwäche. Genauer gesagt, habe ich eine Hornhautverkrümmung bzw. einen Keratokonus seit mehr als 15 Jahren. Die Sehkraft ist recht schwach am rechten Auge, jedoch stabil, d.h. es hat sich nicht verschlechtert in letzter Zeit oder in den letzten Jahren. Hierfür möchte ich auch einen separaten Antrag bzw. einen Verschlimmerungsantrag für mich bei der Kreisverwaltung nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, um auf einen Gdb von 50 zu kommen. Denn bei einem Grad der Behinderung würde ich steuerliche Vorteile haben, sprich nach meiner Berechnung hätte ich ca. knapp 100 € weniger Steuerabzüge von meinem Lohn beim Krankenfahrdienst. Ist das richtig, dass man steuerliche Vorteile hat bei einem GdB 50?

2. wichtige Frage: Mal angenommen, man genehmigt den Schwerbehindertenantrag und erhöht meinen GdB von 20 auf 50, wie sieht es dann arbeitsrechtlich aus, wenn ich im Jahr 2027 den Personenbeförderungsschein verlängern muss? Kann es passieren, dass man mir dann den Personenbeförderungsschein entzieht, weil ich dann einen GdB von 50 hätte? Könnte es sein, dass man mir dann sagt, dass es nicht mehr weitergeht, da ich ja noch Augenprobleme habe?!

Ich bedanke mich vorab für alle hilfreichen Antworten.

Für die beste Antwort gibt es wieder einen Stern! ⭐️

Mit freundlichen Grüßen

Gesundheit, Arbeitsrecht, Krankheit, Arzt, Behinderung
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