Hallo, du kannst dich über den Job des Zeitungsausträgers oder Prospektverteilers auf der Jobbörse Zustellerkom (www.zustellerkom.de) informieren und dich darüber auch für solch einen Job bewerben. Einfach dein Alter und deine Postleitzahl eingeben. Dann werden dir offene Stellen angezeigt und du kannst deine Bewerbung darüber absenden. Hier gibt es auch einen großen FAQ-Bereich, falls du noch Fragen haben solltest.

 Arbeitszeiten etc. für Schüler sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

Dein konkreter Verdienst kann ausschließlich vom Arbeitgeber ermittelt und dir mitgeteilt werden, nachdem deine Bewerbung über das Bewerbungsformular des Zustellerkom - Jobportal vorliegt.

Viel Erfolg!

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Hallo, du kannst dich über den Job des Zeitungsausträgers oder Prospektverteilers auf der Jobbörse Zustellerkom (www.zustellerkom.de) informieren und dich darüber auch für solch einen Job bewerben. Einfach dein Alter und deine Postleitzahl eingeben. Dann werden dir offene Stellen angezeigt und du kannst deine Bewerbung darüber absenden. Hier gibt es auch einen großen FAQ-Bereich, falls du noch Fragen haben solltest. Viel Erfolg!

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!

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Hallo, du kannst dich über den Job des Zeitungsausträgers oder Prospektverteilers auf der Jobbörse Zustellerkom (www.zustellerkom.de) informieren und dich darüber auch für solch einen Job bewerben. Einfach dein Alter und deine Postleitzahl eingeben. Dann werden dir offene Stellen angezeigt und du kannst deine Bewerbung darüber absenden. Hier gibt es auch einen großen FAQ-Bereich, falls du noch Fragen haben solltest. Viel Erfolg!

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Hallo, du kannst dich über den Job des Zeitungsausträgers oder Prospektverteilers auf der Jobbörse Zustellerkom (www.zustellerkom.de) informieren und dich darüber auch für solch einen Job bewerben. Einfach dein Alter und deine Postleitzahl eingeben. Dann werden dir offene Stellen angezeigt und du kannst deine Bewerbung darüber absenden. Hier gibt es auch einen großen FAQ-Bereich, falls du noch Fragen haben solltest. Viel Erfolg!

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!

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Hallo, du kannst dich über den Job des Zeitungsausträgers oder Prospektverteilers auf der Jobbörse Zustellerkom (www.zustellerkom.de) informieren und dich darüber auch für solch einen Job bewerben. Einfach dein Alter und deine Postleitzahl eingeben. Dann werden dir offene Stellen angezeigt und du kannst deine Bewerbung darüber absenden. Hier gibt es auch einen großen FAQ-Bereich, falls du noch Fragen haben solltest. Viel Erfolg!

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben.

Arbeitszeiten etc. für Schüler sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

Dein konkreter Verdienst kann ausschließlich vom Arbeitgeber ermittelt und dir mitgeteilt werden, nachdem deine Bewerbung über das Bewerbungsformular des Zustellerkom - Jobportal vorliegt.

Viel Erolg!

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!

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Methoden um mit 17 Geld zu verdienen?

Heyy,

ich bin 17 Jahre alt und möchte unbedingt einen Job und das schon seitdem ich 13 Jahre alt bin.Ich habe mich schon häufiger Beworben zum Beispiel bei, Gastronomien, Bäckerein, Eisdielen... niemand wollte mich.Ich habe mich wirklich bemüht.Ich finde es schade nicht mal eine Rückmeldung zu bekommen.Jedenfalls arbeitet jeder in meinem Umfeld, aber halt sowas wie Schwarz arbeit, oder so online Zeugs, eine Freundin von mir macht auch Nägel, und verdient echt gut.Klar kenne ich auch welche mit jobs wie im Einzelhandel oder so...Ich will unbedingt arbeiten, aber bekomme nicht mal die Chance mich zu zeigen.Dementsprechende wollte ich fragen, ob es vielleicht anderen Methoden gibt, um Geld zu verdienen.Ich WILL ja arbeiten mir ist es auch relativ egal, am liebsten in der Gastronomie oder in einem cafe!!! Aber wenn ich was wo anders bekomme freue ich mich natürlich auch sehr!! Leider bin ich nicht in einer Sache gut wie zum Beispiel Nägel machen etc...

ich weiß einfach nicht was ich machen soll, ich bin 17 und kann net mal spontan bei dm 20€ ausgeben...( meine Eltern geben mir alles was ich brauche & auch genügend Geld) aber ich würde auch einfach gerne sparen wollen, da ich keine ,,Familie'' bis auf meine Eltern habe die mit am Geburtstag Geld oder so schenkt ( höhere summe ). Meine Eltern schenken mir nie Geld immer Geschenke.( was ich auch gut finde).Mir geht es auch nicht wirklich viel ums Geld, ich möchte einfach arbeiten und langsam unabhängiger werden!! Außerdem auch meinen Eltern etwas zurückgeben, ich bekomme so viel...-Führerschein wird bezahlt-neues Handy -neue Möbel-reisen... alles mögliche und möchte ihnen auch mal einen gefallen tun, weil es sonst niemand macht....

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen schon ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du darfst also auf jeden Fall schon ein wenig Arbeiten! Schau auf www.zustellerkom.de, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!

 

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Hallo, grundsätzlich erlaubt das Jugendarbeitsschutzgesetz leichte Jobs wie Zeitungen austragen ab 13 Jahren. Aber nicht jedes Zustellunternehmen bietet Schülern einen Job ab 13 Jahren an. Manche erst ab 14 oder 15 Jahren. Du kannst auf www.zustellerkom.de nachschauen, ob aktuell bei dir vor Ort ein Austrägerjob für dein Alter angeboten wird. Einfach Postleitzahl und Alter eingeben. Viel Erfolg!

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