Wenn ein Maler seine Bilder als Drucke auf Leinwand in der vom Kunden gewünschten Größe über das Internet verkaufen möchte, haben die Kunden dann ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1, oder gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1. nicht?

Die Drucke werden eigens für den jeweiligen Kunden hergestellt und sind nicht vorproduziert.