❓ Widerrufsrecht bei Verkauf von gedruckten Bildern im Fernabsatz?
Wenn ein Maler seine Bilder als Drucke auf Leinwand in der vom Kunden gewünschten Größe über das Internet verkaufen möchte, haben die Kunden dann ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1, oder gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1. nicht?
Die Drucke werden eigens für den jeweiligen Kunden hergestellt und sind nicht vorproduziert.
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