Nein

Fundtiere und herrenloses Tiere müssen gemeldet werden. Man kann, je nach Fall, das Ordnungsamt, den Tierarzt, die Polizei, das Tierheim oder ein Tierschutzverein aufsuchen/anrufen.

Die Tiere einfach zu behalten, ist strafbar, da es Unterschlagung ist. Dafür gibt es ein Bußgeld.

Das Tier muss in einem Tierheim untergebracht werden. Nur auf Absprache darf man sich als vorübergehende Pflegestellen zur Verfügung stellen.

Wenn der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann, bzw. sich nicht meldet, wird das Tier nach einer bestimmten Aufenthaltsfrist zur Vermittlung freigegeben.

In Deinem Beispiel handelt es sich sogar um Diebstahl.

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Dagegen

Ich bin dagegen, wenn es nicht der Artenerhaltung dient. D.h. Auswilderungsprogramme. Die Tiere ausschließlich im Zoo zu erhalten, ist keine Artenerhaltung. Das bringt rein gar nichts.

Zudem müssten alle Zoos in Deutschland überarbeitet werden. Es gibt nicht eine Zoo, in dem die Gehege groß genug sind. ABER, das ist gar nicht möglich. Dafür müsste ein Zoo mindestens so groß sein, wie halb Berlin. Allein Elefanten laufen unzählige Kilometer in freier Wildbahn.

Ich habe mir vor 1,5 Jahren den Zoo in Hamburg angesehen. Der ist mit Aquarium. Der Tiger wird z.B. auf viel zu engen Raum gehalten, bekommt sein fressen tot (kann also nicht jagen), und das Gehege bietet absolut keinen Bewegungsfreiraum. Die Langeweile stand ihm ins Gesicht geschrieben.

Im Aquarium hatte eine Seekuh Verhaltensstörungen. Sie war orientierungslos, schwamm immer und immer wieder die selbe Bahn hin und her, und detschte auch immer wieder mit Schwung an die Scheibe. Das ging durchgehend so.

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Mir kommen da einige Fragen auf...

  • Warum habt Ihr Hunde, wenn Ihr keine Zeit für sie habt?
  • Wer ist die Bezugsperson der beiden Hunde?
  • Hat jeder Hund einen andere Bezugsperson?
  • Wie weit seid Ihr im Training mit dem Junghund?
  • Wie ist das Verhältnis zwischen dem erwachsenen Hund und dem Junghund?
  • Was hat er schon gelernt und was nicht?
  • Besucht Ihr mit ihm eine Hundeschule?

Hunde sollten nicht länger als 5 Stunden alleine bleiben. Mit 8 Monaten kann ein Hund, nachdem das trainiert wurde, 2 - 3 Stunden alleine gelassen werden. Ob da jetzt der Papa-Hund anwesend ist, spielt keine Rolle. Sie sind beide alleine und das geht nicht. Sofern das alleine bleiben aber nicht trainiert wurde, kann er überhaupt nicht alleine bleiben!

Die Hundehaltung ist für Menschen die in Vollzeit arbeiten, bzw. über den selben Zeitraum in der Schule sitzen, ohne Unterstützung nicht machbar. Dann benötigt man auf jeden Fall einen Hundesitter. Alles andere ist nicht vertretbar.

Das Verhalten des Hundes zeigt sehr deutlich, dass er mit der Situation nicht umgehen kann. Er ist gestresst, einsam, unterfordert, nicht ausgelastet und gelangweilt. Er verkommt da regelrecht.

Es ist auch für Hunde unangenehm, wenn sie sich in ihrem Zuhause erleichtern müssen, weil sie keine andere Wahl haben. Das fällt dann schon unter Vernachlässigung.

Das Einzige was da hilft, ist, mehr Zeit für die Hunde aufbringen und trainieren! So wie jetzt, kann es nicht weitergehen. Das wäre für die Hunde kein schönes Leben. Wenn es blöd läuft, entwickeln sich Verlustängste, oder im schlimmsten Fall Verhaltensstörungen.

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Die Haltung eines Waschbären ist in Deutschland verboten. Erlaubt ist es nur unter bestimmten Auflagen. Man benötigt eine sehr gute Begründung, eine Genehmigung und einen Sachkundenachweis. Zudem muss man den Behörden einen Bauplan eines artgerechten Geheges vorlegen. Das Gehege muss mindestens 25 - 30 qm groß und 3 Meter hoch sein. Es muss stabil und ausbruchsicher sein, da Waschbären regelrecht randalieren.

Die Einzelhaltung ist nicht erlaubt. Die Tiere dürfen nicht frei gehalten werden, sprich; keine Wohnungshaltung, kein spazieren gehen, keine anderen Orte (z.B. Besuch bei Familie/Freunden, Urlaub, etc.).

Zum spielen und kuscheln eigenen sich die Tiere nicht. Sie sind nicht zahm und auch nicht erziehbar!

Dann benötigt man einen fachkundigen Tierarzt. Nicht jeder Tierarzt kennt sich mit Wildtieren aus.

Man steht auch unter ständiger Kontrolle des Veterinäramtes.

Einfach anschaffen kann man sich Waschbären nirgends, da das illegal ist. Holt man sich dennoch einen, begeht man eine Straftat.

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Immer weiter fahren. Je öfter man es macht, umso sicherer wird man. Fahr auch einfach mal nur so, ohne Ziel. Wenn Du die Möglichkeit hast auf einer ruhigen Landstraße zu fahren, fahr da auf und ab. Damit Du ein Gefühl für das Auto bekommst.

Wenn ein anderes Auto kommt, fährst Du rechts ran und lässt dieses vorbei.

Ansonsten kann ich Dir auch einen Verkehrsübungsplatz und ein Sicherheitstraining empfehlen.

Ich habe auch schon zwei Unfälle hinter mir. Ist nicht schön sowas. Aber man muss dran bleiben.

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Mach Dir da keine Sorgen. Um jemanden verklagen zu können, muss es einen Grund geben. Du hast Dir in der Situation aber nichts zu Schulden kommen lassen. Dein Hund war angeleint, also kann man Dir keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, kein fahrlässiges Verhalten, keine Gefährdung anderer, oder was auch immer vorwerfen. Zudem hast Du ganze fünf Zeugen. Sind die Daten der Personen bekannt? Falls es tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, können die Zeugen vorgeladen werden. Heb auch die Rechnung vom Tierarzt gut auf.

Deine Nachbarn kommen damit nicht durch. Die Beweislage ist eindeutig. Es wird wahrscheinlich eher so laufen, dass die das Veterinäramt noch vor der Tür stehen haben werden. Wenn ein Hund ständig unbeaufsichtigt auf der Straße rumläuft und sogar eine Gefahr für andere Menschen & Tiere darstellt, haben Deine Nachbarn keine Chance.

Ich habe selbst schon Erfahrungen mit Gerichtsverhandlungen. Wäre ich an Deiner Stelle, würde ich ehrlich gesagt sogar hoffen, dass es zu einer Verhandlung kommt. Da hat man nochmal die Möglichkeit, die Personen richtig zur Verantwortung zu ziehen.

Aber bleib erstmal ruhig und warte alles ab. Du selbst hast nichts zu befürchten.

Mein Beileid für Deinen Verlust.

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