Heyho,

Nein, es stellt sich eher die Frage, inwiefern die Allgemeinheit diesbezüglich aufgeklärt ist. Das sind in der Tat wiedersprüche, aber sie sind nicht diskussionswürdig, da derartige Feststellungen sehr subjektiv sind ... die einen finden es gut und die anderen nicht.

Durch etwaige Äußerungen, wie Du sie beschreibst, etwas zu verändern, ohne ein fundiertes Meinungsbild abzugeben: Meiner Ansicht nach fragwürdig.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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Heyho,

Generell hat jede Kampfsportart Vor- und Nachteile. Ich persönlich mache hauptsächlich Taekwondo, jedoch würde ich Dir, wenn Du schon fragst, Wingtsun empfehlen.

Falls Du auch andere Alternativen in Erwägung ziehen würdest und Dein Hauptziel wirklich auf rein auf Straßenselbstverteidigung liegt, würde ich Dir Krav Maga empfehlen.

Dennoch schadet es nicht, alles einmal ausprobiert zu haben!

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

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Heyho,

Unabhängig davon wie sie sich der Öffentlichkeit präsentiert, bringt sie trotz ihrer sehr extremen Sichtweise diskussionswürdige Punkte. Allerdings stellt sie so den gesamten "Mainstream" in Frage und macht sich unbeliebt, insofern, dass sie der Auffassung ist anderen Menschen Vorschriften machen zu müssen, wie sie ihr leben zu leben haben. Ihre Art und Weise mit anderen Menschen zu kommunizieren ist das eine, aber ganz ehrlich, wer sich so verhällt (wie sie es tut), muss damit rechnen, dass das eigene Verhalten auf Ablehnung stößt.

Mir persönlich ist sie egal ... sie ist eine von vielen Personen mit einem extremen Verhalten und Sichtweisen.

Auch wenn sie der Auffassung ist das richtige zu tun, was rein objektiv betrachtet auch einigermaßen gerechtfertigt werden kann, ist ihre Vorgehensweise der Gesellschaft gegenüber mehr als unfair. Demnach ist es kein Wunder, dass sie von so vielen belächelt wird.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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Heyho,

Naja, Dein Gegner versucht Dich auf Distanz zu halten. Ich kenne zwar die Ausführung seiner Tritte nicht, aber würde davon ausgehen, dass er als haupttritt einen kommerziellen Side-kick (mit seinem bevorzugtem Bein) benutzt.

So wie Du es beschreibst

oftmals wenn ich ihm näher kommen möchte [...]

bist Du in einer angreifenden Position. Generell ist es im Kampfsport üblich, dass der Verteidiger die Distanz bestimmen kann, da dieser auf den Angriff reagiert (u.A. durch eine Distanzveränderung). Wenn Du den Nahkampf bevorzugst, musst Du reagieren und kannst nicht von Deinem Gegner erwarten, dass er sich zwingen lässt.

Eine mögliche Vorgehensweise wäre, auf einen Side-kick angriff zu warten und in den Tritt rein zu gehen (schritt nach vorne). Aufrund seiner Stellung und seiner Kniehaltung wirst Du sehen können, welche Trittvariationen er ausführen kann. Der Tritt wird Dich treffen, aber nicht mit der vollen Kraft, da die Kraftkonzentration seines Tritts sich weitesgehend auf sein unteres Schienenbein konzentrieren wird und nicht auf höhe seines Knies oder höher (wo Du Dich bestenfalls befinden solltest nach einem solchen Manöver). In diesem Moment ist er instabil und kann vor allem durch rückwärtsbewegungen aus dem Gleichgewicht geraten. Das ist aber nur eine Möglichkeit und es kommt auch auf die Kampfsituation an, da es nicht die eine Vorgehensweise gibt, die universal eingesetzt werden kann.

Als Ergänzung:
Du kannst natürlich auch entsprechende Finten machen und einen Angriff antäuschen. So kannst Du sehen, wie er auf einen potentiellen Angriff reagieren würde und Deinen Angriff entsprechend planen (beispielsweise wiederholende Reaktionsmuster auf einen schnellen schritt nach Vorne).

Um entsprechende Lösungsansätze zu bieten müsste man einen solchen Kampf sehen. Du kannst Dich ja zusammen mit Deinem Partner hinsetzen, nachdem ihr euren Kampf aufgenommen habt auf Video. So könnt ihr gegenseitig auf stärken, schwächen, verbesserungen etc. eingehen und euren Kampf analysieren.

*Mit Side-kick[s] spreche ich von Tritten, deren Ausführungen seitlich angesetzt werden ... zu sehen ist das generell an der Oberkörper und Kniehaltung (je nach Variation des Trittes).

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

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Heyho,

Die Situation tut mir leid. Ich persönlich habe keine Erfahrung damit, jedoch würde ich in einem sochen Fall die Bundespolizei hinzuziehen, damit diese die identität feststellen und weitere Maßnahmen ergreifen kann. Die Polizei wird die kleine Familie nicht hilflos am Flughafen rumsitzen lassen und entsprechend helfen.

Das weitere Vorgehen muss daher zusammen mit den Hilfskräften geplant werden.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

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Heyho,

Generell kannst Du direkt in einem Taekwondoverein Deiner Wahl fragen: Viele Vereine haben Erfahrungsgemäß direkten Kontakt zu ihren Lieferanten und können Sonderwünsche besser geltend machen.

Generell empfehle ich Anzüge von Adidas oder Kwon, die sind sind zwar ein bisschen hochpreisiger im Vergleich (Sangmoosa, nonames etc.), halten aber erfahrungsgemäß länger als andere Modelle.

Die Anzüge haben generell elastische Kordelzüge an der Hose, weshalb meistens nur die Länge der Hose Ausschlaggebend ist. Natürlich ist länger immer besser, als zu kurz: Solltest Du also einen Anzug kaufen, der ein bisschen zu lang ist, dann kannst Du die Ärmel und/oder die Hosenbeine nach innen nähen und die länge somit selbstständig anpassen oder anpassen lassen.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

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Heyho,

gegen die Todesstrafe sprechen u.A. Folgende Gründe meiner Ansicht nach:

Nein, u.A. aus Folgenden Gründen:

  • Der Prozess ist unumkehrbar. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand unverschuldet durch ein Urteil getötet wird, ist gegeben (auch wenn sie gering ist, ist sie dennoch gegeben). Des Weiteren würde die Einführung der Todesstrafe in konflikt mit unserer Verfassung steht, insofern, dass jeder (unabhängig von den Gegebenheiten) das Recht auf Leben hat und dessen Würde unantastbar ist.
  • Außerdem ist eine verhängung der Todesstrafe mitunter eine Ermessenssache, da ein Richter bzw. der Ausschuss sich die Entscheidung vorenthält. Ein Richter ist zwar verpflichtet neutral und unabhängig zu urteilen, jedoch ist nahezu ausgeschlossen, dass dieser eine neutrale politische/gesellschaftliche Sichtweise bezieht. Vergleicht man diese Tatsache mit der ausführung der Todesstrafe in anderen Ländern, liegt es nahe, dass zum Teil sozial benachteiligte/diskriminierte Gesellschaftsgruppen häufiger von solch extremen Urteilen betroffen sind, als andere. Auch wenn der Punkt nicht eindeutig Nachgewisen werden kann, liegt es dennoch nahe.
  • Der Staat hat die Verantwortung, die Menschenrechte aller Bürger zu schützen (Häftlinge und anderweitig gefangen gehaltene Bürger werden mit einbezogen). Die Ausführung der Todesstrafe wiederspricht sich mit dieser Verantwortung.

Pro Argumente, die nicht hinfällig ausargumentiert sind, gibt es meiner Ansicht nach nicht.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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Heyho,

Ärzte und Therapeuten unterliegen der Schweigepflicht und dürfen generell keine Informationen über die Behandlung etc. weitergeben. Je nach Beruf kann jedoch ein Gesundheitszeugnis verlangt werden, wenn es benötigt wird, um die Eignung einer Person für die Tätigkeit zu bestimmen.

Die Person würde aber darüber informiert werden, wenn etwaige Aufenthalte in ihrem Gesundheitszeugnis vermerkt werden würden. Generell wird ein Aufenthalt in einer Einrichtung oder eine therapeutische Maßnahme nicht im Gesundheitszeugnis vermerkt.

Der Arbeitgeber wird davon nichts wissen und auch nichts auf rechtswegen herausfinden können, es sei denn, die Person sagt es ihm.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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Heyho,

Generell werden Zwangseinweisungen nur praktiziert, wenn die Person mit ihren Verhaltens- oder Handlungsweisen eine Gefahr für sich und/oder die Allgemeinenheit darstellt. Sollte eine Person mit ihren Handlungsweisen oder auch psychischen Zuständen auffallen und der Verdacht erhärtet sich, dass diese eine Gefahr für sich selber oder ihre Umwelt darstellt, so kann ihr, zum persönlichen- und zum schutz der Allgemeinheit, die Freiheit entzogen werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person gewillt ist oder nicht, da diese unabhängig von ihrem Willen, als entsprechend gefährdet eingestuft wird. Daher ist ein solches Vorgehen im Regelfall rechtskräftig und gültig.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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Heyho,

Heutzutage ist es leider öfter der Fall, dass viele Menschen zu unkontrollierten Verhaltensweisen neigen.

Ein solches Verhalten wie Du es beschreibst, ist jetzt nicht als problematisch zu betrachten, sollte aber ernst genommen werden meiner Ansicht nach. Menschen, die triebgesteuerte Handlungsweisen an den Tag legen, sind unkontrollierbar und können vom einen auf den anderen Moment schlagartig ihre Verhaltensweisen ändern ... und das ist problematisch. Jemand, der sich nicht selber beherschen kann, stellt mit seinen Handlungen für seine Umwelt eine potentielle Gefahr dar und das ist ernstzunehmen.

Mache Deinen Standpunkt ihm Gegenüber klar und kläre Deine Bedenken. Ein solches Verhalten muss angegangen und diskutiert werden.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

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Heyho,

Ja, natürlich ist so etwas möglich, aber schwierig umzusetzen. Die Tat muss in einem solchen Fall so geplant werden, dass der Täter absichtlich Beweise plaziert bzw. es schaffen muss, die Ermittlungen der Polizei in eine Richtung zu lenken. Das ist deswegen schwierig, weil die Beweislast letztendlich nicht bei der beschuldigten Person, sondern bei der Staatsanwaltschaft liegt und diese daher auf die Feststellungen, Indizien, Beweise etc. der Polizei angewiesen ist.

Dennoch ist es möglich und auch praxis, dass zumindestens versucht wird, anderen Menschen bestimmte Verbrechen "in die schuhe zu schieben".

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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Heyho,

Das kommt auf den Sachverhalt an. Sollte das Mobbing auf einer Handgreiflichen Ebene ausgeführt werden, so sind Handlungen die etwaiges unterbinden, definitiv gerechtfertigt. Sollte Mobbing auf psychischer bzw. verbaler Ebene ausgeführt werden, so sind Handgreiflichkeiten keine angemessene Konfliktlösung und sollten unabhängig vom Sachverhalt beurteilt werden, selbst wenn sie auf eine provokation zurückzuführen sind.

Also ja, es ist situationsgemäß angemessen, mit präventiven Maßnahmen zu agieren, wenn eine Person körperlich angegangen wird (unabhängig vom mobbing).

Ich hoffe Dir damit weiterhelfen zu können!

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Heyho,

Ersteinmal spielt es keine rolle, wer was denkt. Euch muss ein Vergehen nachgewiesen werden.

Ich würde abwarten, ob ihr überhaupt eine Vorladung bekommt und falls ja, einfach den Sachverhalt schildern. Pfefferspray als solches reizt auch, wenn man nicht direkt angesprüht wird (aufgrund der Rückstände in der Luft). Daher hätte der Bahnmitarbeiter bzw. die Polizei bei euch eine entsprechende Reizung auch feststellen können (was offensichtlich nicht getan wurde).

Ich persönlich gehe schwer davon aus, dass die Anzeige ins nichts hinausläuft. Falls ihr doch eine Vorladung bekommen solltet, dann einfach den Sachverhalt so schildern wie er war. Ihr habt ja keine Straftat begangen laut Deiner beschreibung, deswegen stellt eine solche Anzeige meiner Ansicht nach auch kein problem dar.

Ergänzung: Das alleinige mitführen von "herkömmlichen" Pfefferspray (natürlich kommt es auch auf die Beschaffenheit an) stellt allerhöchstens eine Ordnungswiedrigkeit dar und ist demnach kein strafrechtlich beurteilbarer Akt.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Viel Erfolg!

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Heyho,

Er kann in Deutschland verurteilt werden und ihm würde in Deutschland eine entsprechende Haftstrafe drohen. Das heißt: Sobald er wieder deutschen boden betritt oder bei der Einreise in ein anderes europäisches Land kontrolliert wird, wird er entsprechend verhaftet und muss seinen Haftantritt sofort beginnen.

Wenn er sich in einem anderen Land befindet, welches sich außerhalb der EU befindet und ein Auslieferungsabkommen besteht, würde dieser natürlich auch in seinem Heimatland entsprechend verhaftet und nach Deutschland ausgeliefert werden können. Meines wissens nach existiert ein solches Abkommen aber nicht zwischen Afghanistan und Deutschland.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

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