Hallo Saalau,

... unter "http://polizei2020.sachsen.de/download/Polizei2020/Polizeistruktur2020.pdf" kannst Du es nachsehen. Die kleinen orangefarbenen Punkte auf der Karte signalisieren für jeden Interessenten ... einen möglichen Standort vom SEK Sachsen im Einsatzfall ;-) Dein Wohnort ist auch einer dieser Punkte?

IdS

MrDirekt

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Hi Quimby, beim Anwählen der 110/112 (Festnetz oder Mobilfunk) wirst Du vom jeweiligen Netzanbieter (Provider) zur nächsten Notrufannahmestelle (Polizei/Rettung/Feuerwehr) weitergeleitet. Innerhalb des Festnetzes geschieht dies bei der 110 zur nächsten Polizeidienststelle (Vorwahlbereich des Festnetzanschlusses wird automatisch dieser Polizeidienststelle oder der zentralen Leitstelle der Polizei zugeordnet), bei der 112 ist dies in der Regel eine zentrale Leitstelle. Im Bereich des Mobilfunks leitet die Funkzelle Deinen Notruf weiter, die Dein Funksignal am stärksten aufnehmen/empfangen kann. Die Weiterleitung wird von der Funkzelle aus in das Festnetz eingespeist. Die Netzbetreiber regeln ihrerseits, welche Funkzelle den Notruf an welche Notrufannahmestelle über das Festnetz weiterleitet.

Im Festnetz wirst Du in der Regel an die für Deinen Wohnort zuständige zentrale Notrufleitstelle weitergeleitet. Im Mobilfunknetz kann die Weiterleitung schon mal zu einer anderen, als der örtlich zuständigen Zentrale, erfolgen. Das ist technisch bedingt und derzeit nicht möglich, genauestens einzustellen.

In Hessen z. Bsp. ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, dass alle Notrufe ab dem Tag X zu zentralen Notrufannahmestellen weitergeleitet werden. In einigen Zentralen wird dies schon probeweise durchgeführt.

Unabhängig davon sollte derjeniege, der einen Notruf auslöst, wissen, dass der Mensch am anderen Ende kein Hellseher ist. Er kann weder wissen, wo genau sich der Notrufer aktuell befindet und was genau der Anlaß des Notrufes ist. Deshalb sind alle Fragen durch die Notrufannahmestelle wichtig. Wichtig für eine kompetente, direkte und vor allen schnelle Hilfe. Dieses Verständnis sollte jeder aufbringen, der den Notruf wählt.

IdS

MrDirekt

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Hi JessiKristian,

... frag einfach Deinen Provider, ob er eine solche Möglichkeit anbietet. Wenn nicht, frag ihn, ob es eine Alternative gibt.

Was die Prüfungsmöglichkeiten der Polizei angeht ... mit der Strafanzeige bei der Polizei hast Du ja auch die IMEI-Nummer des Handy mit angegeben, und sofern Dein Provider Dich unterstützt, auch die SIM-Kartennummer. Irgendwann in einer Kontrolle wird Dein Handy überprüft, und der "Besitzer" kann das Handy abliefern und bekommt obendrein noch ein Verfahren an den Hals.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass wir in einer Kontrolle fündig werden, und Handys, die als gestohlen gemeldet wurden, wieder im Rahmen einer Kontrolle auffinden ... manchmal auch bei (s)einem ursprünglichen Eigentümer ;-)

IdS

MrDirekt

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Hi Naturmediziner,

... lass Dich nicht verwirren. Was Dir persönlich wichtig ist, sollte gelten. Und dieses kannst Du auch für Dich so sehen.

Es gibt Menschen, die haben kein Handy, kein Laptop, keine reichen Eltern, keine Haare, keine Augen, keine Arme, keine Beine, keine inneren Organe, keine Bildung, kein Geld, keine Ahnung u.v.m. Sind alle diese Menschen zweitklassig? Ich bin der Meinung ... nein!

Die eigene Sichtweise ist wichtig. Und wenn Du für Dich vertreten kannst, keinen Führerschein und kein Auto zu besitzen, dann verdient das Respekt ... erstklassigen Respekt.

IdS

MrDirekt

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Hi Yapoo,

... wenn ein 15jähriger in der Öffentlichkeit von der Polizei beim Rauchen festgestellt wird, können folgende Maßnahmen von der Polizei getroffen werden:

  1. Identitäts-/Personalienfeststellung des Rauchers
  2. Aufforderung zum Zigarette ausmachen
  3. Durchsuchung nach weiteren Zigaretten oder -schachtel(n)
  4. Bei Auffinden Sicherstellung der Zigaretten / Nachweisaushändigung
  5. Ermittlungen hinsichtlich der Herkunft der Zigarette(n)
  6. Bußgeldanzeige gegen den Überlasser der Zigarette(n)
  7. Vorladung zur polizeilichen Zeugenvernehmung
  8. Benachrichtigung des Gewerbeamtes, wenn Zigaretten im Gewerbebetrieb erworben/überlassen wurden
  9. Benachrichtigung der Eltern
  10. Benachrichtigung des Jugendamtes

Die Aufzählung ist nicht abschließend und je nach Situation verschieden. Gegen den 15jährigen wird nicht ermittelt, außer ... er selbst hat Gleichaltrige oder unter 18jährige in der Öffentlichkeit Zigaretten angeboten/überlassen.

Dass Rauchen der Gesundheit schadet, ist ja allgemein bekannt :-)

IdS

MrDirekt

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Hi KaliFornia,

... schön, dass Du mit kurzen Worten (D)ein späteres Berufsbild für Dich beschrieben bekommen möchtest. Doch mit wenigen Worten ist die Funktion und der Verdienst eines Diensthundführers (nicht Diensthundeführer) nicht zu erklären. Ich gebe Dir daher mal ein paar ausführliche Informationen.

Mit der entsprechenden Schulbildung kannst Du Dich bei der Polizei eines Landes oder bei der Bundespolizei bewerben. Bestehst Du das Eignungsauswahlverfahren beginnt Dein/-e Studium/Ausbildung zum Polizeianwärter, das Du erfolgreich abschließen mußt. Anschließend erfolgt zunächst für einige Jahre die Verwendung in der Bereitschaftspolizei, danach kannst Du Dich zu einer Polizeidienststelle bewerben. Wenn Du dann immer noch Diensthundführer werden willst, kannst Du Dich zur Ausbildung hierfür bewerben.

In Hessen gilt z. Bsp. folgendes: "(Zitatanfang) Nicht nur die Diensthunde der Hessischen Polizei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch an die Diensthundführer werden hohe Anforderungen gestellt. Unter anderem muss der Diensthundführer folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Polizeibeamter der Hessischen Polizei
  • Nachweis der sportliche Fitness in Form eines Cooper-Laufes
  • Einzeldiensterfahrung
  • Mehrwöchiges Praktikum bei einem erfahrenen Diensthundführer
  • Teilnahme an einem Eignungs-Auswahl-Gespräch

In der Ausbildung bekommst Du Deinen späteren Diensthund und wirst auch mit diesem ausgebildet. Je nach Eignung des Diensthund selbst kann dieser als

  • Schutzhund
  • Fährtenhund
  • Rauschgiftspürhund
  • Sprengstoffspürhund
  • Leichenspürhund

ausgebildet werden. (Zitatende)"

Ein Diensthundführer kann (und wird) in der Regel seinen Diensthund mit nach Hause nehmen. Ist das aus bestimmten Gründen nicht möglich, so wird sein Diensthund entweder in einem Hundezwinger auf seiner oder der nächst größeren Dienststelle untergebracht.

Warum erwähne ich das?

Nun, der Diensthund ist kein lebloses Einsatzmittel (wie ein Streifenwagen) der Polizei. Wenn Du einen guten Diensthund haben und führen möchtest, mußt Du Dich mit ihm 24h beschäftigen. Diese Beschäftigung stellt manchmal diverse eigene Freizeitvergnügungen oder auch Partnerschaften in den Hintergrund. Mit der Zeit wirst Du das, wie viele Diensthundführer auch, für Dich managen können, aber ich habe auch schon erlebt, dass der Diensthundführer seinen Diensthund aus "persönlichen Gründen" wieder abgegeben hat. Das tut weh, sehr weh, nicht nur für den Diensthundführer selbst, sondern auch für die Dienstgruppe, die den Diensthund lieben und schätzen gelernt hat. Es gibt nämlich bei der Polizei eine wahre Tatsache: "Polizeidiensthund oder -pferd sind effektiver als manchmal eine Hundertschaft".

Doch in der Regel behälst Du den Diensthund, bis dieser Hund in "Rente" gehen darf. Danach kannst Du Dich entscheiden, ob Du wieder mit einem "neuen" Diensthund arbeiten möchtest, oder nicht.

Was den Verdienst angeht, der ja auch wichtig ist, alle Polizeibeamten werden nach den jeweils gültigen Besoldungstabellen des Landes vergütet. Das kann von der Besoldungsgruppe A7 bis A10/11 gehen. Dazu kommen die polizeispezifischen Zulagen und "Futtergeld". Google einfach nach "Besoldungstabelle Beamte"

Weitere Infos ... über http://www.polizei.de, eigenes Bundesland anklicken, und dort auf der Seite nach Berufsinformationen, Polizeiberuf o.ä. suchen. In der Regel sind auch Kontaktmöglichkeiten von Einstellungsberater mit aufgeführt. Einfach mal bei denen melden.

IdS

MrDirekt

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Hi Robinvl22052,

... grundsätzlich gilt, dass Du einen solchen Zustand immer melden kannst. Falls Dir die Telefnnummer der örtlich zuständigen Polizei/Feuerwehr nicht bekannt ist, kannst Du auch die Notrufnummer 110/112 wählen.

Letztendlich obliegt es den verständigten Stellen (Feuerwehr, Polizei) was diese tun werden, um eine gemeldete Störung zu beseitigen, oder damit verbundene Gefahren abzuwenden. Polizei oder Feuerwehr werden den Anrufer hinsichtlich dem Festgestellten sowieso ausführlich befragen, also wie groß, wie lang die Benzin-/Ölspur ist, und ob es einen Verursacher gibt, oder es schon zu Beinahstürze/-unfälle gekommen ist, oder nicht.

Bis dass jemand an die von Dir genannten Stelle kommt, kann es passieren, dass Du noch gebeten wirst, evtl. an dieser Stelle zu warten und Verkehrsteilnehmer zu warnen, oder falls vorhanden, diese Stelle mit einem Warndreieck für den Verkehr absicherst.

IdS

MrDirekt

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