Auf deine Nachfrage ob du nur bis Mitternacht krankgeschrieben bist:
Nein, hier erstreckt sich die Krankschreibung bis zum Ende der Schicht, also Tagübergreifend.
Dein eigentliches Problem: Ich würde bei der Krankenkasse nachfragen.
Auf deine Nachfrage ob du nur bis Mitternacht krankgeschrieben bist:
Nein, hier erstreckt sich die Krankschreibung bis zum Ende der Schicht, also Tagübergreifend.
Dein eigentliches Problem: Ich würde bei der Krankenkasse nachfragen.
Du solltest dir überlegen, wem du eher Vertrauen entgegenbringst.
Unseren Medien oder oder eher Telegram.
Vermutlich kann sie in der Reinigung gerettet werden. Deine Waschmaschine bzw die Trommel ist zu klein.
Oder in einem Waschsalon probieren, mit größerer Trockentrommel.
Zu welchem Datum auch immer, ganz wie du möchtest.
Es müssen nur mindestens 14 Tage nach Zugang der Kündigung dazwischen sein.
Wenn das ein Trend sein sollte, wundert sich dann noch jemand das immer mehr Kriege passieren?!
Pro Urlaubstag sollte die gleiche Stundenzahl gerechnet werden wie Du sonst auch arbeitest.
Ist die Stundenzahl unterschiedlich wird der Durchschnitt der letzten Monate gezahlt.
In einem TV von euch oder einer Betriebsvereinbarung steht Ev genaueres.
Ein Betriebsrat ist hier ein Ansprechpartner.
Du hast Anspruch auf Deinen gesamten Jahresurlaub. Zumindest den gesetzliche Urlaub.
Eine Geschäftsschliessung setzt den Arbeitsvertrag nicht ausser Kraft. Der Urlaub muß gewährt werden und auch die Kündigungsfristen sind einzuhalten.
Du verklagst ja vermutlich nicht den Chef sondern den Betrieb auf Lohnzahlung.
Wenn es eine GmbH ist bleibt das Privatvermögen aussen vor.
In der Rechnung der Abfindung sollten die Minusbeträge ausgeglichen werden.
Eine Mitwirkung am Verlust des Arbeitsplatzes bringt vermutlich eine Sperre beim ALG.
Macht das das AA überhaupt mit, Jahre bis zur Rente mit ALG zu überbrücken?! Wenn nicht, dann ist mit Jobangeboten und eventuellen weiteren Sperren zu rechnen.
Ich kann das aber nicht beantworten.
Sollte das für diese Tätigkeit erforderlich sein dann wird der AG dich zum Doc schicken.
Eine grundsätzliche Untersuchung ist mir nicht bekannt.
Das aktuelle Konto mit Paypal verbinden oder dem besten Freund/Bekannten/Verwandten Bescheid geben das er von Paypal auf Paypal 6.00€ überweise.
Der 17. wäre die Mindestfrist wenn am Montag die Kündigung zugeht.
Selbstverständlich kannst du auch zu einem späteren Datum kündigen.
Vor dem Klageweg kommt als allererstes eine Mahnung, schriftlich mit Fristsetzung!
Bitte nicht sofort zum Gericht rennen sondern versuchen miteinander zu reden.
Wenn das Geld erst heute hätte kommen sollen ist vielleicht noch ein wenig Geduld angebracht.
Anspruch auf Entlohnung besteht auf jeden Fall. Auch wenn Du nicht mehr im Betrieb bist!
Weder die Krank Meldung noch die fehlende Bescheinigung sind ein Grund für eine Kündigung.
Erst recht nicht für eine Fristlose Kündigung.
Gegen eine ungerechtfertigte Kündigung hilft nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Wenn Du nicht vor das Arbeitsgericht gehst wird die Kündigung wirksam. Das heißt auch, das Du erst einmal kein ALG bekommst.
Es gibt keine Pflicht, die Lohnabrechnung am Pc zu erstellen.
Ob Du es kannst weiß ich nicht.
Du benötigst für eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht keinen Anwalt.
Es ist kein Lebensmittel.
Es gibt bei Paypal keinen Verkäuferschutz. Aber wohl einen Käuferschutz.
Also nix was dich schützt, wohl aber deinen Käufer. Er kann dir relativ leicht das gesamte Geld streitig machen, Paypal wird auf seiner Seite sein.
Biete als Verkäufer kein Paypal an!
Für den konkreten Fall habe ich keinen Rat parat.
Indem du mit dem Betrieb redest um erst einmal zu klären, ob es ein Minijob ist und wie der Lohn errechnet wurde.
Eventuell gibt es ein Stundenkonto um nicht zuviel auszuzahlen.
Es gibt keine Regelung über Mindesttage die du gearbeitet haben mußt um Entgeltfortzahlung zu erhalten.
Wenn Du noch vor dem ersten Tag einen Unfall/Krankheit hättest, nach 4 Wochen Wartezeit steht dir Entgeltfortzahlung vom AG zu.
Also in Deinem Fall die 2Tage plus die restlichen Tage nach den 4 Wochen von Beginn des Arbeitsverhältnisses.