(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

Artikel 16 GG, das im Wesensgehalt durch die Ewigkeitsklausel geschützt ist, ergo nicht verändert werden kann.

Man kann deutsche Staatsangehörige nicht abschieben!

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Sehr gut

Deutschland ist allein aufgrund der sich zusehends verändernden Demografie auf Zuwanderung angewiesen, deshalb begrüße ich auch ausdrücklich das neue Chancen-Aufenthaltsrecht. Wer sich konsequent gegen reguläre und qualifizierte Migration stellt, der gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit und somit auch den Wohlstand der Bundesrepublik. Klar ist aber auch, dass mehrfach straffällig gewordene Migranten ausgewiesen werden müssen, damit der überwiegend große Anteil, der sich gut integriert, durch den anderen, sehr kleinen Teil nicht diskreditiert wird.

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