(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
Artikel 16 GG, das im Wesensgehalt durch die Ewigkeitsklausel geschützt ist, ergo nicht verändert werden kann.
Man kann deutsche Staatsangehörige nicht abschieben!