Grundlose Passkontrolle der POLIZEI auf der Straße - erlaubt?

Liebe Community!

Kürzlich passierte mir Folgendes: ohne erkennbaren Grund wurde ich auf der Straße (auf dem Weg zum Supermarkt) - nicht unweit des von mir bewohnten Hauses - eines Abends plötzlich von 2 Polizeibeamten angehalten, die mich aufforderten, ihnen "meinen Personalausweis" zu zeigen!

Ich verweigerte dieses mit der "Begründung", sie "hätten kein Recht dazu"; außerdem wäre ich sehr in Eile" (weil ich unbedingt noch etwas zu trinken aus dem örtlcihen Supermarkt vor Ladenschluss brauchte!). Ich wollte dann weitergehen.

Doch die Beamten hinderten mich daran (obwohl ich ihnen sagte, dass ich noch "etwas Dringliches schnell zu erledigen" hätte!) auch mit der "Begründung", sie hätten "ein Recht darauf, meinen Personalausweis zu sehen"! (was ich bezweifel(t)e!).

Als ich weiterhin das nicht tat, fragten sie mich nach meinem Namen. - Diesen zu nennen, weigerte ich mich "mit dem gleichen Argument".

Daraufhin behaupteten die Beamten, "sie wären um Hilfe gerufen worden" von "Jemandem in der Nähe". - Und "Ob ich derjenige sei, weswegen sie gerufen" worden wären?!

Ich fragte sie, "wie sie darauf kämen"? ... und weigerte mich weiterhin, "persönl. Daten" von mir "grundlos" (?) an die Beamten weiterzugeben.

Als juristischer Laie gab ich jedoch zu, dass ich mich "in so einer "situation" nicht perfekt auskennen" würde: aus diesem Grund würde ich jetzt gerne "meinen Rechtsanwalt sprechen"; schon alleine, "weil ich mich dazu genötigt" sehen würde ... (ich gebe zu, dass ich mich hierbei auch ein wenig "in meinem Stolz verletzt gefühlt" habe).

Die Beamten "widersprachen" nicht. Als ich dann aber meine Rechtsschutzversicherung anrief, wollte Letztere natürlich "meinen Namen" wissen (damit ich "autorisiert" wäre als "Versicherungsmitglied"). - Hierzu bat ich die Beamten, "ein paar Meter mich von ihnen entfernen zu dürfen", damit "die Beamten meinen Namen nicht hören würden", - was mir jedoch "nicht gestattet" (!) wurde von den Beamten!

Währenddessen hielt der eine Beamte "Funkkontakt" mit der "Zentrale": kurz darauf kam ein zweites Polizeiauto, in dem ein weiterer Polizeibeamter saß, der ausstieg, und zu uns kam ... (obwohl ich "erkennbar unbewaffnet" war (während die beiden Polizisten natürlich (mit Pistole, u.a.) bewaffnet waren, sowie an der Schulter über "Videokameras" verfügten ...! ... und ich mich bei der ganzen Angelegenheit lediglich "auf mein Recht berief"!).

Daraufhin verzichtete ich auf den (weiteren) "Rechtsanwalts- Kontakt" (ich hatte schon angerufen), und da ich ja "Nichts zu befürchten" hätte, und endlich "weitergehen" wollte, ging ich auf die Beamten nun doch auf ihre Forderung ein (um nicht noch mehr Zeit zu verlieren), auch weil man mir gedroht hatte "mich mit auf die Wache (in einem Nachbarort!) zu nehmen - und legte ihnen meinen Personalausweis jetzt doch vor ...

Nachdem man mir den "pass" zurückgegeben hatte, durfte ich endlich weitergehen (allerdings war der Laden inzwischen geschlossen!). - Doch nicht bevor der "dritte Polizist" (s.o.) mir "zum Abschluss" noch - drohend! - erklärte: "Wenn Sie das noch mal machen, dann kriegen Sie aber Ärger!". (WOFÜR?!).

Kurz darauf bin ich dann wieder nach Hause gegangen.

Doch frage ich mich weiterhin: "War das Verhalten der Polizei korrekt?! Durften Sie mich einfach - als "zufälligen Passanten" - "am Weitergehen hindern" und - "Grundlos" - die "Vorlage meines Personalausweises von mir fordern?!". Und: Hätte mich die Polizei - bei meiner "anhaltenden Weigerung", ihnen hierbei "folge zu leisten" - tatsächlcih "mit auf die Wache nehmen" dürfen?! (was hätten Die dann mit mir da gemacht?!).

Und: hätte man wegen meines hierbei gezeigten "verweigernden Verhaltens" mir ein "Bußgeld" (o.ä.) "aufdrücken" können?!

(und was hätte die Polizei dann gemacht, wenn ich überhaupt keinen "Pass" dabei gehabt hätte?! (oder dieses einfach "unterstellt" hätte?!)).

Polizei, Deutschland, Recht, Gesetz, Rechtslage
FLÜCHTLINGE: wie wird deren Aufenthalt in Deutschland "finanziert" und wie "teuer" ist deren "Aufnahme" dort!? (keine Werbung für polit. Parteien!)?

Selber ein "Nicht- Flüchtling" (aber Steuern zahlender Bürger), interessiert es mich inzwischen, wie "Teuer" die "Unterbringung" von in Deutschland "legal lebenden" Flüchtlingen - insbesondere die "Syrer", "Ukrainer" und "Palästinenser" (also die in "Jüngerer Zeit" "zu uns gestoßenen" Flüchtlinge (schon alleine das dürften ja schon fast 2 Millionen sein?!)) - dem Steuerzahler kommen?!

Ich habe darüber wirklich sehr "Horrende Zahlen" gelesen! - Nun frage ich (weil es dazu fast nirgendwo verlässliche Angaben gibt!):

  • wie "teuer" ist EIN solcher "Flüchtling", der auf Staatskosten entweder in einer "(provisor.) "Unterkunft" (oder sogar richtigen Wohnung!) untergebracht wird für den Steuerzahler?!; und:
  • wie "teuer" sind diese "Flüchtlinge" (aus diesen Ländern) INSGEsAMT "für uns"?!

Stimmt es, dass in etwa so ein "Flüchtling" den Steuerzahler so viel "Kostet" wie ein (deutscher) "Sozialhilfe- oder ALG 2- Empfänger"?! (also würde so ein "Flüchtlinge" unseren Staat ca. € 1.000,- (pro Monat) "kosten"?!).

Ich denke, als deutscher Steuerzahler hat man ein Recht darauf, das zu erfahren?! (es sind schließlich WIR, die das letztlich bezahlen!) (zumal ja die unterschiedlichsten Angaben darüber existieren). - WO könnte man das ERFAHREN?!

Ich bin für verlässliche Angaben oder Hinweise zu (seriösen) Informationen (im Internet) sehr dankbar!

Bitte hier keine Hasstiraden machen, oder "Werbung für polit. Parteien", sondern genauso sachlich u. freundlich bleiben wie der Fragesteller!

Steuern, Ausländer, Flüchtlinge, Gesellschaft, Sozialhilfe, Sozialpolitik, Flüchtlingspolitik, Flüchtlinge in Deutschland
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