Hallo,
dein gelöschter Beitrag hat ganz klar den Straftatbestand der Volksverhetzung aus Abs. 1 Punkt 2 § 130 StGB erfüllt.
Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, (...) die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Dein Recht auf Meinungsfreiheit wird durch das Strafrecht eingeschränkt und durch das Recht der persönliche Ehre.
Die Leugnung der Existenz einer Bevölkerungsgruppe ist die Verleumdung dieser.
Bei Bedarf kann dir die Staatsanwaltschaft helfen, dass dir das mal vom Gericht erklärt wird.
Nachtrag: Da dir das öfter passiert; geht es hier nur um einen deiner wohl vielen gelöschten Beiträge.