Guten Tag,

ich habe vor kurzem (1 Monat) ein Auto gebraucht bei Kleinanzeigen gekauft. Nun bin ich durch meine Werkstatt auf erhebliche Mängel hingewiesen worden, welche nachweislich schon vor dem Kauf bestanden.

Das der Käufer durch die Klausel „Unter Aufschluss der Sachmängelhaftung“ nicht für nach dem Kauf auftretende Schäden verantwortlich ist, ist mir klar.

Aber wie ist es mit Mängeln die schon vor dem Kauf bestanden, auf die ich, mutwillig oder nicht, nicht hingewiesen worden bin?

Ich danke im Voraus für eure Antworten.

MfG, Jakob