Ich hoffe du wirst verhaftet und Angezeigt und Verurteilt wegen Erregung öffentlichen Argenisses .
Den Straftatbestand der „Öffentlichen Masturbation“ wird man im Strafgesetzbuch nicht finden. Allerdings gibt es einen Paragraphen, der es unter Strafe stellt, öffentlich sexuelle Handlungen vorzunehmen und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis zu erregen: § 183a StGB.04.07.2023https://www.anwalt.de › rechtstippsMasturbieren in der Öffentlichkeit – Ist das strafbar? - Anwalt.de
Eckelhaft !