Obergrenzen: Kurzsichtig (KS), Weitsichtig (WS), Hornhautverkrümmung (HV)
Für Hubschrauberpiloten: +3,0 WS /-3,0 KS / 2 HV
Grenzwerte für Jetpiloten: +2,0 WS /-1,5 KS / 0,5 HV (WS = Weitsichtigkeit, KS = Kurzsichtigkeit, HV = Hornhautverkrümmung = Astigmatismus).
Bei gleichzeitiger Fehlsichtigkeit (KS oder WS) und Hornhautverkrümmung (HV), darf der Meridianschnitt (MS) nicht über dem + oder - Wert der Fehlsichtigkeit liegen.
Bsp für Hubschrauberpiloten: 1WS + 1HV = 2MS = unter 3 und damit innerhalb der Regelung. 2,5WS + 1HV = 3,5MS = über 3 und damit außerhalb der Grenzwerte.
Laserbehandlung ist eine Möglichkeit, sollte aber 1 Jahr vor der Bewerbung abgeschlossen sein.
Weitere Einschränkungen können sich durch mangelndes 3D-Sehen oder eine Farbsehschwäche ergeben. Abschließend kann das aber nur der Ärztliche Dienst während der Einstellungsuntersuchung beurteilen."