Prinzipiell gehe ich keine Freundschaften mit Menschen ein, die mir unsympathisch sind, und ich habe auch nie jemanden geheiratet, der mir unsympathisch war. Das dürfte der Normalfall sein.
Du willst auf etwas anderes hinaus:
Wo liegt bei einem Autoritätsverhältnis und bei der Notenvergabe eine ungerechte Bevorzugung vor? Was du uns berichtest, spricht dafür, dass das in diesem Fall so ist. Ohne eine Darstellung aus der anderen Sicht können wir das aber nicht beurteilen.
Ich kenne eine Anekdote, die in der Zeit spielt, als die Professoren noch sehr viele Freiheiten bei ihrer Beurteilung hatten.
Da kam eine Studentin zum Professor und erklärte ihm, sie müsse vom Examen zurücktreten, weil sie bei der Vorbereitung gemerkt habe, dass sie die Bearbeitung ihrer Themen nicht bewältigen könne. Der Professor sagte ihr, er habe Verständnis für sie, sie solle ihm erklären, was ihre Probleme seien, damit er ihr einen Ratschlag für die Vorbereitung geben könne. Heute habe er aber keine Zeit mehr dafür .
Beim nächsten Termin war in der Sprechstunde noch ein anderer Professor. Ihr Prüfer sagte ihr, der sei zufällig gerade da und auch an dem Thema interessiert. Die Studentin erklärte, woran sie gescheitert sei. Der Professor fragte nach, der Kollege auch, und es dauerte nicht lange, bis der Professor den Kollegen ansprach und sagte: "Ich glaube, nach dieser Erläuterung sind Sie mit mir einer Meinung." Der Kollege sagte: "Unbedingt!" Und der Prüfer sagte zur Studentin: "Sie haben die Prüfung mit Auszeichnung bestanden."
Das ist heute mit Sicherheit unzulässig. Denn es ist eine Bevorzugung vor allen anderen Prüflingen. Aber erst der weitere Verlauf der wissenschaftlichen Karriere könnte erweisen, ob die Entscheidung falsch war.
Es gibt immer wieder Fälle, wo Personen wegen Prüfungsangst notwendige Examina nicht ablegen, sich dann aber wissenschaftlich auszeichnen.