Frage an die Zeugen Jehovas Experten: Warum ist für die Zeugen Jehovas 1914 der "Beginn der Königreichsherrschaft Christi" und nicht 1878?

Inspiriert von einer kürzlich hier gestellten Frage, möchte ich meine eigene Frage zu dem Thema stellen.

Auf diese Frage komme ich ausfolgenden Grunde:

Abgesehen von dem flaschen Jahr 607 als Ausgangspunkt (das ist ein anderes Thema), verstehe ich eine Sache bei der Berechnung der Zeugen Jehovas nicht.

Zeugen Jehovas rechnen ja so:

607 v.Chr. + 2520 Jahre = 1914

die Rechnung: 2520-607=1913 + (das Jahr Null) ergibt dann = 1914

Richtig, oder?

Was die Zeugen Jehovas aber nicht bedachen,

Wenn in der BIBEL von Jahren gesprochen wird, vor allem im Alten Testament der Tanach, können also immer nur Jahre nach dem lunarische (Mond) Kalender gemeint sein.

Wenn das 607 Jahre biblisch sein soll, wurden diese Jahre dann aber nach dem Lunarischen (Mond) Kalender berechnet, die 2520 Jahre werden bei den Zeugen Jehovas aber nach dem Julianischen bzw. dem darauf beruhenden gregorianischen Kalender, der erst seit den 16 Jahrhundert genutzt wird, berechnet!

der lunarische Kalender hat 360 Tage im Jahr! 

Also sind 2520 Jahre x 360 Tage = 907.200 Tage

Nach dem gregorianischen Kalender sind es allerdings 365,25 Tage im Jahr!

Also ergibt das 2520 Jahre x 365,25 Tage = 920.430 Tage

Also diese Rechnung von den Zeugen Jehovas ist so falsch, als wenn man 607 Meter + 2520 Ellen (zur Info, eine Elle sind 1,143Meter) rechnen würde.

Die Zeugen Jehovas rechnen einen Rechenweg, mit zwei verschiedenen Maßeinheiten! Was mathematisch völliger Unfug ist.

Hier müsste man erst die Maßeinheit umrechnen. Wenn man nach biblischen Zeiten geht, müsste man also alles nach dem lunarischen Kalender berechnen, also auch die 7 Zeiten.

Wenn wir den gregorianischen Kalender mit dem lunarischen Kalender vergleichen, 920430– 907200 = 13230 kommen wir auf eine Differenz von 13230 das durch 360 Tage macht 36,75 Jahre plus Jahr für das nichtvorhanden Jahr Null macht 37,75.

Die echte zeitgerechte Rechnung würde also eine Differenz von 37,75 aufgerundet 38 Jahre ergeben, die Rechnung der Zeugen Jehovas ist also selbst mit dem Jahr 607 als Zerstörung Jerusalems 38 Jahre zu spät mit dem Datum 1914.Dann kommt man allerdings nicht auf 1914, sondern auf ein völlig anderes Jahr nämlich das Jahr 1878!

War nicht auch C.T. Russel von dem Jahr 1878 überzeugt als Beginn der Königreichsherrschaft Christi? Wie und warum kam es zu der Änderung auf das Jahr 1914…?

Ich hoffe ihr konntet mir folgen 😉und korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Danke

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Du machst einen Gedankenfehler.

Basis ist der jüdische Kalender - das ist ein Lunisolarkalender

01.10.1914 = 11. Tishrei 5675 - Jüdischer Kalender

5675 ./. 2520 = 3155 - Jüdischer Kalender

Das Jahr 3.155 Jüdischer Kalender entspricht dem Jahr 607 v. Chr. Gregorianischer Kalender.

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Teilweise

Verkürzt könnte man sagen, Recht, das sind alle Regeln (Normen), denen die Bürger unterliegen. Gemeint sind Gesetze (in jeglicher Form) und Verhaltensregeln, die in der Gemeinschaft als verbindlich akzeptiert und befolgt werden.

Gerechtigkeit ist ein Maßstab für das individuelle Verhalten von Menschen. Es geht auch darum, daß Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird.

Grundsätzlich soll das positive Recht (also von legitimierten Akteuren gesetzte Rechtsnormen) sich der Gerechtigkeit annähern.

Es kommt aber immer wieder zu Konflikten zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Gustav Radbruch (Rechtsphilosoph) Radbruch´sche Formel:

"Wo die Ungerechtigkeit des positiven Rechts ein solches Maß erreiche, daß die durch dieses Gesetz garantierte Rechtssicherheit gegenüber seiner Ungerechtigkeit überhaupt nicht mehr ins Gewicht falle, trete dieses „unrichtige“ Recht gegenüber der Gerechtigkeit zurück."

Das wird auch in Deutschland sowie in Österreich höchstrichterlich berücksichtigt und grundsätzlich auch angewendet - z. B. in den "Mauerschützenprozessen" - BGH (Bundesgerichtshof):

§ 27 Abs. 2 des Grenzgesetzes [der DDR] verstoße gegen elementare Gebote der Gerechtigkeit und sei daher unbeachtlich.

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Im Jahresdurchschnitt war die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer im Reich von 18,6 Mio. (Juni 1929) auf 11,5 Mio. (Januar 1933) zurückgegangen. Der Höchststand der registrierten Arbeitslosigkeit war im Februar 1932 erreicht: 6.128.429.

Die Arbeitslosenunterstützung wurde in der Höhe und in der Dauer gekürzt, die Bedingungen verschärft (z. B. längere Wartezeit/Anwartschaft, geringere Leistung etc.) und für bestimmte Personengruppen wie verheiratete Frauen und Jugendliche wurde die Arbeitslosenunterstützung ganz gestrichen. Bei steigenden Arbeitslosenzahlen ging die Zahl der Unterstützten zurück, viele wurden an die Wohlfahrt (Sozialhilfe) verwiesen, die wiederum die eigenen Leistungen kürzte.

Am 31. Dezember 1932 erhielten von den reichsweit 5.772.984 Arbeitslosen 17,7 % (791.868) die Arbeitslosenunterstützung (Alu) der Arbeitslosenversicherung, 28,6 % die Krisenfürsorge (Kru), 53,7 % waren Wohlfahrtserwerbslose, 22,4 % erhielten keine der drei Leistungen. Am 15. Januar 1932 hatten noch 1.779.113 Arbeitslose die Alu erhalten. Auch die anderen Sozialversicherungen wie Kranken- und Rentenversicherung reduzierten ihre Leistungen. Diejenigen, die noch Arbeit hatten, mussten Lohnkürzungen hinnehmen, während andererseits die Verbrauchssteuern angehoben wurden.

Quelle: Dieter G. Maier (Dipl. Soziologe und Fachautor Arbeits- und Sozialpolitik)

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"Die bei Inkrafttreten der Weimarer Verfassung geführten Adelsbezeichnungen wurden Bestandteil des Familiennamens. Art. 109 der Weimarer Reichsverfassung gilt gemäß Art. 123 des Grundgesetzes als einfaches Bundesrecht weiter (vgl.z. B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11. März 1966 - VII C 85.63 -, BVerwGE 23, 344, 345).

Obwohl grundsätzlich der Familienname und damit auch ehemalige Adelsbezeichnungen als Bestandteile des Familiennamens unveränderlich sind, entspricht es herrschender Meinung, solche Adelsbezeichnungen geschlechtsspezifisch abzuwandeln (vgl. Entscheidung des Reichsgerichts vom 10. März 1926, RGZ 113, 107, 112 f.).

Inhaber von Familiennamen, zu deren Bestandteil eine ehemalige Adelsbezeichnung gehört, werden in Anschrift und Anrede mit dem vollständigen Namen genannt.

In der Anschrift ist daher folgende Reihenfolge bei der Namensnennung üblich: Anrede, Akademischer Grad, Vorname, Familienname (die ehemalige Adelsbezeichnung wird voran gestellt). Beispiel: "Herrn Dr. Theo Graf von Hinckelstein".

Für die Anrede in einem Brief bedeutet dies zum Beispiel: "Sehr geehrte Frau Gräfin von Hinckelstein" (im gesellschaftlichen Bereich wird die schriftliche Anrede häufig jedoch noch wie folgt gefasst: "Sehr geehrte Gräfin von Hinckelstein")."

Quelle: Protokoll Inland der Bundesregierung - Anschriften und Anreden

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Napoleon

Hegel: "Die Weltseele zu Pferde"

General Kléber: "Sie sind so groß wie die Welt, aber die Welt ist zu klein für Sie"

Beethoven, der ihm zunächst die 3. Sinfonie gewidmet hat, hat später voller Zorn die Widmung zurückgezogen und geäußert:

"In dem Scheißkerl habe ich mich geirrt!"

Wie Beethoven ging es den meisten Zeitgenossen in Europa - hohe Erwartungen, die auch teilweise erfüllt wurden, endeten in tiefster Enttäuschung und Verbitterung...

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Napoleon hat für die Menschen in verschiedenen Ländern die Ideale der Revolution und ein Mehr an Freiheit und Recht gebracht; in Deutschland hat man ihn in vielen Gebieten zunächst freundlich als Befreier von der Fürstenherrschaft begrüßt.

Die positiven Auswirkungen sind heute noch allgegenwärtig (z. B. das BGB, das Bürgertum, Steuer- und Verwaltungsstrukturen, sprachliche Einflüsse, Weiterentwicklung der politischen und philosophischen Aufklärung etc.).

Es entstand, spätestens bei den Befreiungskriegen, auch eine Stärkung des Bewußtseins, daß es eine deutsche Nation gibt, die vereint werden müsste, anstatt in einer Großzahl von Einzelstaaten leben zu müssen; es förderte auch demokratische Ideen, die schrittweise Einzug hielten.

Er war aber auch ein Machtpolitker mit tyrannischen Zügen und ein Feldherr neuerer Prägung - er war auch nicht vor einer Prise Größenwahn gefeit, der sich mit den Erfolgen einstellte...

Die Persönlichkeit Napoleon und seine Zeit sind aber zu komplex als das man das mit wenigen Worten angemessen umschreiben kann; aber Vergleiche mit Hitler verbieten sich - ein Völkermord hat nicht stattgefunden; es ging auch bei seinen Feldzügen nicht um die Vernichtung von Leben, das man nicht für lebenswert hält.

Kriege waren in der damaligen Zeit ein völlig legitimes Mittel, seine Politik durchzusetzen - man darf frühere Zeiten und Handlungen nicht mit heutigen moralischen Vorstellungen beurteilen.

Auch in Frankreich ist man durchaus gespalten - doch letztendlich ist Napoleon für Frankreich immer noch ein Mann, der nicht ausschließlich negativ beurteilt wird.

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Das Siezen ist grundsätzlich eine gesellschaftlich erwartete Norm für die Anrede fremder oder unvertrauter erwachsener Personen im schriftlichen und mündlichen Verkehr.

Eine Gesellschaft wird zum einen auch mit mürrischer Indifferenz gegenüber anderen Personen oder mit wohlwollender Indifferenz zusammengehalten - das Siezen schafft hierbei die notwendige Distanz zum Nicht-Ich.

Neben der Idifferenz kommt es auch immer auf die Umstände an - in Internetforen ist das Duzen durchaus gängig und akzeptabel und wird meist auch von den Teilnehmern erwartet - aber z. B. vom meinem Telekommunikationsanbieter, Stromanbieter oder Finanzamt möchte ich grundsätzlich nicht geduzt werden.

Es gab Zeiten, da haben sich auch Ehegatten gesiezt und auch die Kinder haben ihre Eltern gesiezt - darüber sollte man auch heute einmal wieder nachdenken.

Fazit

Siezen und Duzen sollten, je nach Situation, differnziert angewendet werden und das Siezen sollte nicht im Brackwasser der Beliebigkeit des wahllosen Duzens untergehen.

Diese immer mehr wahllos umgreifende Duzerei nervt mich zusehenst. Zwar ändern sich laufend gesellschaftliche Normerwartungen, aber eine gewisse Differenzierungen halte ich durchaus für angebracht.

Das Siezen stellt zudem auch eine Höflichkeitsform (Honorifcum) dar - aber welchen Stellenwert hat die Höflichkeit heutzutage überhaupt noch (insbesondere in den "asozialen" Medien)? Wenn, dann ist es eine aufgesetzte oder schematische (Pseudo-)Höflichkeit.

Ganz schlimm sind die von ArbG befohlenen, vermeintlich höflichen Floskeln gegenüber Kunden, die die Mitarbeiter herunterplappern müssen - absurd und teilweise kommt man sich wie in einem Loriot-Sketch vor.

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Wir befinden uns in einem Krieg:

Im Krieg um die Anführungszeichen und um die Rettung der Freiheit der Kunst und die Erhaltung der Meinungsfreiheit.

Ironie ist unerwünscht; Kabarett und eine geäußerte Meinung darf weitgehenst nur noch politisch korrekt sein - was politisch korrekt ist, bestimmen, ohne jegliche Legitimation, heutzutage einflußreiche NGOs (nicht die Regierung oder das Parlament!!!) - diese NGOs haben erheblichen Einfluß auf die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Fernehsender - daher ziehen sich immer mehr Kabarettisten aus dem Fernsehen zurück und treten nur noch auf der Bühne auf (meist in Privattheatern). Sie wollen sich ihr Programm nicht zensieren lassen.

Ein falsches Wort oder eine kleinste Überspitzung und die Fernsehkarriere ist beendet, weil sich wieder einmal irgend jemand persönlich diskriminiert fühlt. Man wird im günstigsten Fall nur nicht mehr eingeladen aber meist folgen in den "asozialen" Netzwerken Beleidigungen und Morddrohungen. Die Sender haben Angst vor solchen Shitstorms, die reflexartige Aktivitäten auslösen - statt den Blödsinn zu ignorieren und sich hinter die Künstler zu stellen, werden sie aus dem Fernsehen entfernt. Bei einigen Künstlern geht es hier sogar ensthaft um die berufliche Exitenz, sodaß einige doch, gezwungermaßen, Zensuren in Kauf nehmen müssen.

Die Meinungsfreiheit richtet sich nicht mehr nach dem Absender sondern nur noch nach den persönlichen Empfindungen des Empfängers; die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit schützt aber NUR den Absender - niemals den Empfänger (außer bei Straftaten). Da der Absender aber i. d. R. nicht weiß, welche Empfindungen der andere haben könnte und er darauf auch keinen Einfluß hat, äußern sich immer mehr Menschen lieber gar nicht mehr.

Ein bezeichnendes Beispiel, wie der Zustand (nicht nur) in Deutschland ist, kann man in Theatern bei der Aufführung von "Don Carlos" (Schiller) erkennen:

Marquis von Posa zu Phillip II. von Spanien:

"Geben Sie Gedankenfreiheit, Sire"

Seit Jahren erheben sich immer mehr Theaterbesucher an dieser Stelle und applaudieren - das kannte man zuletzt in Deutschland aus dem "Dritten Reich".

Propagandaminister Goebbels hat diese Geste übrigens interessanterweise geduldet: Er entschied: „Weiterspielen lassen!“

In allen representativen Umfragen ist zu erkennen, daß, je nachdem wie gefragt wird, zwischen 45% und 65% der Bürger glauben, daß sie in ihrer Meinungsfreihet immer mehr eingeschränkt werden und/oder lieber vorsichtiger geworden sind, ihre Meinung zu äußern - der Wert lag 1990 noch bei rd. 15%.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Peisistratos

Was man so über ihn liest, kann man ihn durchaus als "guten" Tyrannen bezeichnen.

Dazu sei angemerkt, daß bei den Griechen der Tyrann und später bei den Römern der Diktator keine von vorne herein negativen Begriffe waren. Hier wird oft unzulässigerweise vom heutigen Verständnis der Begriffe ausgegangen und auf frühere (antike) Zeiten übertragen.

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Das steht dort nicht drin - im erweiterten Führungszeugnis würden, neben den Verurteilungen, die auch im "normalen" Führungszeugnis stehen, zusätzlich nur Verurteilungen im sexuellen Kontext drinstehen, die mit weniger als 90 Tagessätze/3Monate sanktioniert wurden.

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Da gab es verschiedene Systeme - man nennt das einfach Kopienzähler oder Zählmodul.

Es gab z. B. Module für die einzelnen Kostenstellen (so etwas wie ein USB-Stick oder wie eine Bankkarte) die an die Abteilungen ausgegeben wurden - man mußte das dann einstecken und später wurde die Anzahl der Kopien an die Buchhaltung weitergegeben.

Meist lief das aber schon über interne Zähler im Kopierer - dort wurden die Kostenstellen bereits einprogrammiert man mußte dann die entsprechende Kostenstelle eingeben bevor man kopiert hat.

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Man muß die Gesten von Platon und Aristotelis zusammen betrachten:

Platon mit nach oben gerichtetem Zeigefinger, deutet eine Entwicklung im vertikalen und hierarchischen Sinne an, Aristoteles dagegen deutet mit einer horizontalen Geste auf die Welt, um damit seine horizontale Haltung des Denkens auszudrücken.

andere Interpretation:

Platon deutet an, daß lles was wir philosophisch wissen, nichts anderes ist als ein Abklatsch von höheren Idealen.

Aristoteles deutet an, daß das Wesen der Dinge in den Dingen dieser Welt selbst liegt.

Es kann sich jeder eine eigene Definition basteln....

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Es gibt wenige seriöse Heimarbeit - unseriös ist es immer, wenn Du erst einmal Geld zahlen mußt (Schutzgebühr oder Materialien vorab kaufen mußt).

Vorsicht vor allen Dingen bei Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland (oft auch noch außerhalb der EU) haben - hier werden oft Arbeiten mit Werkvertrag oder als selbständige Tätigkeit angeboten, welche in Deutschland aber sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeiten sind oder den Tatbestand der Scheinselbständigkeit erfüllen.

"5.000 € im Monat mit 10 Std. Heimarbeit in der Woche - so wirst Du reich" ---> ist Müll...

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Nach Absatz 1 hast Du 5 Ausbildungstage Vorbereitungszeit für die Abschlußprüfungen (nicht für Zwischenprüfungen). Wenn es mündliche und schriftliche Abschlußprüfungen gibt, dann gelten die 5 Ausbildungstage für beide Teile der Abschlußprüfung - dann mußt Du Dir das, in Abstimmung mit dem Ausbilder, selbst einteilen.

Der Absatz 2 regelt die Situation, wenn der Ausbildungsbetrieb die Azubis über einen oder mehrere Tage zusammen betriebsintern vorbereitet.

Diese Tage würden dann auf Deine 5 Ausbildungstage angerechnet - aber auf jeden Fall, müssen Dir 2 Ausbildungstage zur Vorbereitung gewährt werden, selbst wenn die betriebsinterne gemeinsame Vorbereitung 5 Ausbildungstage dauern würde - dann hättest Du sogar insgesamt 7 Ausbildngstage.

Bei 6 Sechstagewoche werden 6 Ausbildungstage gewährt.

Ausbildungstage = arbeitsfreie Tage, wie Samstag (bei 5-Tage-Woche), Sonntag, Feiertag zählen nicht mit

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ohne Bindung an die planmäßige Ausbildung

Die 5 Ausbildungstage Vorbereitung heißt nicht, daß Du zu Hause bleiben kannst - dur darfst nur nicht am Arbeitsplatz beschäftigt (ausgebildet) werden, sondern bei der Anwesenheit brauchst Du nur Vorbereitung machen.

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Der oder die Prüfungstage zählen nicht mit.

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Wenn man Dir 2 Ausbildungstage individuell gewähren möchte, dann müssten 3 Tage gemeinsame Vorbereitung durchgeführt werden; sollte es aber keine gemeinsame Vorbereitung geben, müssen 5 Ausbildungstage gewährt werden.

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Beispiele aus Haufe Arbeitsrecht im TVAöD:

Die Auszubildenden werden vor der Prüfung an 2 Ausbildungstagen in einer Gruppe besonders zusammengefasst und führen dienststellenintern einen Vorbereitungskurs durch. Es besteht ein Freistellungsanspruch von weiteren 3 Ausbildungstagen.

Die Auszubildenden nehmen zur Prüfungsvorbereitung an einem 1-wöchigen Kurs an einer Akademie teil. Es besteht dennoch ein Freistellungsanspruch von 2 Ausbildungstagen.

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Zusammenhang:

"Die Politik existiert, wenn die natürliche Ordnung der Herrschaft unterbrochen ist durch die Einrichtung eines Anteils der Anteillosen. Diese Einrichtung ist das Ganze der Politik als spezifische Bindungsform. Sie definiert das Gemeinsame der Gemeinschaft als politische Gemeinschaft, das heißt als geteilte, auf einem Unrecht gegründete, das der Arithmetik des Tausches und der Verteilungen entwischt. Außerhalb dieser Einrichtung gibt es keine Politik, nur Ordnung der Herrschaft und Unordnung der Revolte."

  • Die arithmetische, zahlenmäßige Gleichheit betrifft den Tausch von Leistung und Gegenleistung; betrifft eine ausgleichende Gerechtigkeit
  • bei der geometrischen, proportionalen Gleichheit werden die Güter nicht ausgleichend verteilt, sondern proportional zu Eigenschaften, die Anrechte bedeuten (z.B. wer größere Verdienste hat, bekommt mehr)
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Die Menschenrechte gelten nur in den Staaten, welche diese auch in ihre Rechtsordnung umsetzen. In Deutschland gibt es speziell noch die Grundrechte, die weitgehend auch in den Menschenrechten zu finden sind.

Auf die Menschen- oder auf die Grundrechte kann man nicht verzichten. Sie können ggf. nur durch Gesetze eingeschränkt werden. Man könnte daher auf sie auch nur gegenüber einem Staat verzichten.

Menschen- und Grundrechte binden den Staat, seine Mitarbeiter und Instititutionen gegenüber den Bürgern - für die Bürger sind es Abwehrrechte gegenüber dem Staat - im Verhältnis der Bürger untereinander sind diese Rechte nicht bindend - sie müssen sich an die Gesetze halten, die in einem Rechtsstaat allerdings die Menschen- und Grundrechte bereits berücksichtigen.

Privatsphäre

Du gehst wahrscheinlich davon aus, daß Du a priori eine Privatsphäre hättest - wenn man aber die Perspektive wechselt, wird man erkennen, daß Dir der Staat das Maß an Privatsphäre beläßt, welches er für angemessen hält - und dieser Privatbereich wird durch Gesetze, auch in diesem unserem Lande, immer weiter eingeschränkt.

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Als erstes eine Biographie lesen (z. B. die von Rüdiger Safranski).

dann

Aphorismen zur Lebensweisheit

oder

Die Kunst recht zu behalten; Die Kunst zu beleidigen; Die Kunst glücklich zu sein

oder

Parerga und Paralipomena (Sammlung kleinerer Schriften)

Bevor man später ggf. "Die Welt als Wille und Vorstellung" liest, sollte man die Schrift "Über die vierfache Wurzel des Satzes vom zureichenden Grunde." lesen.

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NZZ (CH)

Hier kann man noch von Qualitätsjounalismus sprechen...

Es ist schon bedenklich, daß man als Deutscher auf ausländische Medien ausweichen muß...

Früher war es die Süddeutsche Zeitung - jahrzehntelang abonniert gehabt (wohne außerhalb Bayerns) - dann 2007 Verkauf an Medien Holding (SWMH) mit Sitz in Stuttgart - von da an ging´s bergab - später Abo gekündigt...

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Wenn er in seinem beruflichen Leben Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt hatte, wird er auch eine entsprechende Rente erhalten haben; ansonsten hatte er nach dem Krieg Unterstützer und hatte Einnahmen aus der Veröffentlichung von Publikationen oder Honorare. Wenn das nicht ausreichte, hätte er Anspruch auf Sozialhilfe gehabt.

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Auf den ersten Blick erscheint es tatsächlich diskriminierend.

Unter 18-jährige, die keine abgeschlossene Ausbildung haben, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn.

Das ist deshalb so geregelt worden, damit keine Anreize geschaffen werden, keine Ausbildung zu beginnen und statt dessen arbeiten zu gehen.

Daher liegt ein sachlicher Grund vor - die Gerichte haben das auch bestätigt.

Praktikum - das muß man differenziert betrachten:
  • Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt: Wird das Praktikum von Schule oder Universität vorgeschrieben, so zählt dies zu den Ausnahmen beim Mindestlohn. Pflichtpraktikanten haben keinen Anspruch auf die Zahlung von 12,00 € (Stand Oktober 2022) brutto in der Stunde. Das Gleiche gilt, wenn das Praktikum mit einer Vorbereitung auf die Ausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung im Betrieb in Zusammenhang steht.
  • Wenn das Praktikum länger als drei Monate dauert: Da Praktikanten normalerweise nicht von vornherein ein Gewinn für das Unternehmen sind, sondern erst angelernt werden müssen, haben sie erst nach drei Monaten Anspruch auf den Mindestlohn. Die Ausnahmen beziehen sich demnach nicht auf jedes Praktikum.
  • Wenn es ein freiwilliges Praktikum ist: Sollte es sich um Praktikum neben dem Studium bzw. der Ausbildung oder ein Orientierungspraktikum handeln, das nach drei Monaten beendet ist, so muss der Arbeitgeber dem Praktikanten keinen Mindestlohn zahlen. Die Ausnahmen aus dem Mindestlohngesetz beziehen sich auch hier auf Praktika, die länger als drei Monate dauern. Dann besteht nämlich Anspruch auf den Mindestlohn. Wichtig: Soll das Praktikum nach drei Monaten verlängert werden, muss der Mindestlohn rückwirkend gezahlt werden!
  • Wenn Praktikanten mindestens 18 Jahre alt sind: Beim Mindestlohn greifen die Ausnahmen auch dann nicht, wenn es sich um einen erwachsenen Praktikanten handelt. Ab 18 Jahren haben Praktikanten demnach generell einen Anspruch auf den Mindestlohn. Minderjährige Praktikanten müssen nur dann nach dem Mindestlohngesetz bezahlt werden, wenn sie eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können.

Bei Auszubildenden greift inzwischen grundsätzlich die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung.

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